Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

11.03.2021 - 6 Baulandpolitischer Grundsatzbeschluss

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

[Protokollnotiz der CDU-Fraktion zum baulandpolitischen Grundsatzbeschluss (DS.-Nr. 21-15042):

 

Eine strukturierte und konsequente Bodenvorratspolitik wird von der CDU als richtig angesehen. Das vorliegende Konzept kann dabei jedoch nur den groben Rahmen bilden, hierzu gibt es folgende grundsätzliche Anmerkungen:

 

Die obersten Ziele der zukünftigen Wohnraumpolitik in Braunschweig müssen sein, dass schneller, effizienter und kostengünstiger gebaut wird. In den vergangenen Jahren wurden unterschiedliche Instrumente versucht, um den weiteren Anstieg der Baupreise und damit verbunden auch der Mieten zu stoppen. Selbstkritisch müssen sich Verwaltung und Politik jedoch eingestehen, dass man mit diesem Vorhaben bislang gescheitert ist.

 

Doch die Polizistin und der Krankenpfleger, die täglich für die Sicherheit in unserer Stadt sorgen, müssen sich auch zukünftig noch Wohnraum in Braunschweig leisten können.

Vor diesem Hintergrund sehen wir die im dritten Beschlusspunkt (Schaffung von bezahlbarem Wohnraum)  enthaltenen Parameter sehr kritisch. Denn es gibt keine Garantie dafür, dass es aufgrund dieser Vorgaben nicht zu einer Verlangsamung der Bautätigkeit kommen wird. Des Weiteren könnte dieser Grundsatzbeschluss geeignet sein, um erhebliche bürokratische Hürden für das Themenfeld „Bauen und Wohnen in Braunschweig“ aufzubauen.

 

Beide Kritikpunkte werden von uns offen angesprochen und müssen in den weiteren Beschlüssen ausgeschlossen werden. Bei der weiteren Bearbeitung des Themas Bauvorratspolitik muss darüber hinaus gewährleistet sein, dass auch kleinere und mittlere Einkommen in Form geringerer Mieten und Erwerbspreise profitieren können, z.B. in Form spezieller Nachlässe beim Kauf von Bauplätzen.

 

Wir erwarten, dass der durch die Vorratspolitik erstrebte Kostenvorteil beim Erwerb von Bauland zu einem hohen Prozentsatz an die späteren Käuferinnen und Käufer - gestaffelt nach sozialen Kriterien - weitergereicht wird und nicht mehr wie bisher bei der Stadt verbleibt.

 

Es muss auch zukünftig sichergestellt sein, dass es gleiche Chancen für alle Beteiligten und einen fairen Wettbewerb unter den Projektentwicklern und Investoren gibt.

 

Bei der Ausgestaltung des Folgebeschlusses muss berücksichtigt werden, dass es nicht zu einer Abwanderung von Einwohnerinnen und Einwohnern in umliegende Kommunen kommt.

 

Im Zuge der Folgebeschlüsse erwarten wir Verbesserungen für Projektentwickler und konkrete Vorschläge für den Abbau von bürokratischen Hürden. Dies kann beispielsweise durch die Befreiung von Festsetzungen in Bebauungsplänen und die stärkere Nutzung beschleunigter bzw. vereinfachter Verfahren geschehen.]

 

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Baulandpolitischer Grundsatzbeschluss

 

Die städtische Flächenvorsorge- und Bodenpolitik folgt künftig folgenden Rahmenvorgaben:

 

1. Strategische Ausrichtung von Flächenvorsorge und Baulandentwicklung

Flächenvorsorge und Baulandentwicklung der Stadt Braunschweig sind an den Entwicklungszielen des „Zukunftsbildes Braunschweig" und des „Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes" (ISEK 2030) mit dem Ziel zu orientieren, auf dem städtischen Bodenmarkt Verlässlichkeit, Gleichbehandlung und Planungssicherheit für alle Akteure zu schaffen.

 

Das liegenschaftliche Engagement der Stadt Braunschweig und ihrer Gesellschaften (kurz „Stadt" genannt) ist darauf auszurichten, eine sozialgerechte, nachhaltige und städtebaulich qualifizierte Baulandentwicklung für das Wohnen sicherzustellen. Die Flächenvorsorge für öffentliche Infrastruktur, naturschutzfachlichen Ausgleich, für Gewerbe, Industrie und Forschungseinrichtungen ist ebenso zu intensivieren.

 

2. Strategischer Flächenerwerb und langfristige Bodenvorratspolitik

Zur Erreichung der Ziele ist ein verstärktes Engagement der Stadt auf dem Grundstücksmarkt durch eine aktive Bodenpolitik und eine liegenschaftliche Partizipation der Stadt bei der Baulandschaffung notwendig.

 

Zur Deckung des laufenden Flächenbedarfes und zum Aufbau eines langfristigen Bodenvorrates sind frühzeitig und in ausreichendem Umfang für die unter 1. genannten Nutzungsarten jeweils geeignete Flächen oder Schlüsselgrundstücke zu erwerben und vorzuhalten, die - angelehnt an die Bedarfsentwicklung - möglichst ein Mehrfaches des durchschnittlichen jährlichen Flächenumsatzes umfassen.

 

Der Einsatz der stets nur begrenzt verfügbaren finanziellen Ressourcen für Flächenerwerb und Bodenvorratspolitik soll im Interesse einer hohen Zielerreichung möglichst effektiv erfolgen. Daher ist der Konzern Stadt Braunschweig konsequent intern und extern strategisch aufzustellen, um Vorbereitung und Durchführung des Erwerbs von Grundstücken ebenso professionell und wirtschaftlich sicherzustellen wie die anschließende Betreuung und Verwendung erworbener Grundstücke.

 

3. Schaffung von bezahlbarem Wohnraum

Ziel ist es, dass die Stadt für die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum vor Planungsbeginn das Eigentum an allen dafür benötigten Flächen erwirbt oder den dinglich gesicherten Zugriff erhält. Zur möglichst dauerhaften Sicherung eines ausreichenden Angebots an Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment sowie zur Entlastung der Kosten der Unterkunft soll eine gezielte Bereitstellung von Grundstücken für spezielle Bedarfsgruppen über Vergaberichtlinien erfolgen.

 

Die Nutzung der durch die städtische Bauleitplanung bewirkten Bodenwertsteigerungen soll der preisdämpfenden Baulandentwicklung dienen.

 

Sofern sich Flächen im Eigentum Dritter befinden, wird die Stadt nur Planungsrecht schaffen, wenn sich der Eigentümer oder Planungsbegünstigte neben den bisherigen Regelungen in den städtebaulichen Verträgen mit den neuen, hier dargelegten Regeln der Baulandentwicklung der Stadt einverstanden erklärt:

 

3.1 Bei Wohnbauvorhaben der Außenentwicklung wird die Stadt Bauleitplanverfahren nur einleiten, wenn der Planungsbegünstigte mindestens 50 % der potenziellen Baulandfläche an die Stadt zu definierten Konditionen veräußert oder dem dinglich gesicherten Zugriff auf diese Fläche zustimmt.

 

3.2 Bei Vorhaben der Innenentwicklung, die einen Bebauungsplan erfordern, kann vom Grundsatz der liegenschaftlichen Partizipation abgewichen werden, soweit dies für eine kostendeckende und angemessene Durchführung des Planungsvorhabens nachweislich erforderlich ist.

 

3.3 Schaffung von Wohnraum für das mittlere Preissegment: Neben der schon beschlossenen Quote für die Schaffung von Sozialwohnraum wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, auf welche Weise zusätzlicher Wohnraum auch im mittleren Preissegment hergestellt werden kann.

 

4. Entwicklung von gewerblichen Bauflächen

Zur Deckung des laufenden Flächenbedarfs v. a. für Gewerbe, Industrie und Forschungseinrichtungen ist ergänzend zur Ausweisung neuer Gebiete der Außenentwicklung auch eine Baulandentwicklung im Siedlungsbestand, z. B. durch Revitalisierung, Konversion, Funktionsmischung oder Verdichtung, sinnvoll. Hierfür ist ein Konzept zu entwickeln.

 

Parallel dazu sind in Anbetracht knapper Flächenreserven im Stadtgebiet auch weiterhin interkommunale Lösungen anzustreben.

 

5. Umsetzung

Die Verwaltung wird beauftragt, zu den Punkten 2, 3 und 4 detaillierte Regelungen für die praktische Umsetzung zu erarbeiten und diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Dazu gehört auch, den voraussichtlichen finanziellen und personellen Mehrbedarf zu ermitteln, zu benennen und ihre Verfügbarkeit zeitlich mit den Ankaufsentscheidungen zu synchronisieren. Soweit die im Konzern Stadt benötigten Ressourcen nicht zur Verfügung stehen, wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zum stufenweisen Aufbau dieser Ressourcen zu entwickeln.

 

6. Stichtagregelung

Die Regelungen dieses Baulandpolitischen Grundsatzbeschlusses gelten ab dem Stichtag des Ratsbeschlusses. Alle laufenden Verfahren, für die ein städtebaulicher Vertrag über Planungsleistungen bereits abgeschlossen wurde, fallen nicht darunter.

 

 

 

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Antrag zur Geschäftsordnung auf getrennte Abstimmung

 

Abstimmungsergebnis zu Beschluss Nr. 1,2,4,5,6:

Dafür: 12   Dagegen: 0   Enthaltungen: 1

 

Abstimmungsergebnis zu Beschluss Nr. 3:

Dafür: 11   Dagegen: 0   Enthaltungen: 2

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise