Rat und Stadtbezirksräte
10.03.2021 - 24 Anpassung der Förderrichtlinien des Förderprogr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 24
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herlitschke
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 10.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsfrau Schneider hat diverse Anmerkungen und Fragen. Die Fraktion DIE LINKE. begrüße das Förderprogramm und dessen Aufstockung im Jahr 2020. Nur rund 1/3 der Fördermittel wurden in Photovoltaik-Anlagen investiert. Ratsfrau Schneider hofft, dass die Erhöhung der Fördermittel für Mieterstromprojekte dazu führt, dass in Braunschweig nun tatsächlich solche Projekte entstehen.
Herr Gekeler und Herr Hots erläutern, dass für förderfähige Maßnahmen eine ganzjährige Antragstellung bzw. Anzeige möglich sei (Fristende ist der 05.11. für das jeweilige Jahr) und ein möglicher direkt hieran anschließender Baubeginn. Die abschließende Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolge nach Haushaltsfreigabe. Die 70-Grad-Neigung in vertikaler Richtung dient der begrifflichen Differenzierung zwischen Dach und Fassade. Das Förderprogramm des FB Stadtgrün und Sport sei im Volumen und in der Ausprägung begrenzt, das Förderprogramm des FB Umwelt nehme das Gesamtkonstrukt aus Photovoltaik und Begrünung in den Fokus. Ziel sei das Erschließen zusätzlicher Flächen. Man orientiere sich dabei an der "Vorreiterstadt" Freiburg. Die von Ratsfrau Schneider vorgeschlagene Anforderung, die Förderung von Wärmepumpen an den Betrieb mit regenerativen Energien zu koppeln, wolle die Verwaltung nicht aufgreifen. Die Wärmepumpen werden für hochenergetisch isolierte Gebäude als elektrifizierte Zukunftstechnologie eingestuft, um auf fossile Energieträger verzichten zu können. Es sei daher richtig, jetzt Anreize zu schaffen. Die vorgeschlagene Einschränkung lasse eine geringere Akzeptanz befürchten. Die Nachweisführung über verwendete Energieträger in Folgejahren sei zudem in der Kosten-Nutzen-Abwägung zu aufwendig. In 2020 gab es kein gefördertes Mieterstromprojekt. Bezüglich eventueller Mietaufschläge seien im kommunalen Bereich keine Mechanismen bekannt, dies effektiv zu steuern und mit vertretbarem Aufwand zu kontrollieren.
Beschluss:
"Das Förderprogramm für regenerative Energien soll künftig über die Richtlinien "Förderung von Solarstromerzeugung und Mieterstrom", "Förderung regenerativer Wärme im Bestand" und "Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Bestand", vorbehaltlich entsprechender Haushaltsmittel, umgesetzt werden."
Anlagen zur Vorlage
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194,6 kB
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