Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

09.03.2021 - 9 Teilrücknahme des Geltungsbereichs der Veränder...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beschluss:

 

"Der Geltungsbereich der in der Anlage beigefügten Veränderungssperre vom 6. November 2018 für den Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Sudetenstraße“, OE 40, für das im Betreff bezeichnete Stadtgebiet, wird für den in der Anlage 2b dargestellten Bereich zurückgenommen."

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anhörung gem. § 182 Abs. 2 Nr. 7 NKomVG:

 

Die Bezirksbürgermeisterin lässt die Vorlage passieren.

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise