Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

03.03.2021 - 6 Teilrücknahme des Geltungsbereichs der Veränder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 2 NKomVG)

"Der Geltungsbereich der in der Anlage beigefügten Veränderungssperre vom 6. November 2018

für den Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Sudetenstraße“, OE 40, für das im Betreff

bezeichnete Stadtgebiet, wird für den in der Anlage 2b dargestellten Bereich zurückgenommen."

 

 

 

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Anhörung gemäß § 182 Absatz 2 Nr. 7 NKomVG des Bezirksbürgermeisters:

 

Herr Bezirksbürgermeister Graffstedt stimmt der Vorlage zu.

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise