Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

29.04.2021 - 22 Stellungnahme der Stadt Braunschweig zur neuen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

1. Ratsherr Böttcher fragt nach der Rechtssicherheit der neuen Sperrbezirks-verordnung

 

2. Ratsherr Möller fragt: Warum werden Toleranzzonen und keine Verbotszonen eingerichtet, warum werden 5 Zonen eingerichtet und gibt es Vorschriften, die eine m² Zahl benennen bzw. eine Flächengröße?

 

3. Ratsherr Bratmann fragt: Welche Alternativen gibt es zu einer baurechtlichen Regelung?

 

4. Ratsherr Merfort fragt: Warum gibt es Bestandsschutz für die Bruchstraße sowie die Wohnungsprostitution bzw. was ist bei einem Betreiberwechsel?

 

5. Ratsherr Rosenbaum fragt: Wie verhält es sich mit einem Bauantragsverfahren, welches bereits vor Inkrafttreten der neuen Sperrbezirksverordnung eingeleitet wurde speziell für das geplante Bordell an der Berliner Str.? 

 

6. Ratsherr Sommerfeld weist darauf hin, dass dieses Thema im Sozialausschuss hätte platziert werden sollen, um auch eine sozialpolitische Debatte zu führen.

 

 

Zu 1.

Stadtrat Dr. Kornblum antwortet, dass die Verordnung aufgrund der intensiven Prüfungen aus Sicht der Verwaltung rechtssicher ist.

 

Zu 2.

Stadtrat Dr. Kornblum antwortet, dass Toleranzzonen gewählt wurden um stadtweit Prostitution im Umfeld schützenswerter Einrichtungen wie Schulen oder Kitas etc. zu vermeiden.

Herr Pust erläutert, dass es sicherlich möglich wäre für jede einzelne Straße in Braunschweig zu prüfen, ob die rechtlich zugelassenen Gründe für ein Prostitutionsverbot vorliegen, und dort eine Verbotszone einzurichten. Dies sei aber extrem aufwändig und unterläge auch einem ständigen Wandel, weil ggf. Nutzungsänderungen in einzelnen Gebäuden zu einer anderen rechtlichen Wertung führen könnten. Eine deutlich pragmatischere Lösung ist die von der Polizeidirektion bevorzugte Variante der Toleranzzonen, in denen nach dem Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch Prostitution nicht verboten werden darf, weil dort keine sozialen Einrichtungen schutzwürdig wären.

Des Weiteren erläutert Herr Pust, dass es keine Vorgaben gäbe, die sich auf eine m² Zahl bzw. Flächengröße beziehen. Die konkrete Bestimmung der Toleranzzonen ergäbe sich allein aus der Anwendung des von der Polizeidirektion aufgestellten Kriterienkatalogs.

 

Zu 3.

Stadtbaurat Leuer erläutert, dass die Toleranzzonen in Gewerbegebieten liegen und dort grundsätzlich gem. der Baunutzungsverordnung keine Bedenken bestehen, er verweist auf die Sondersituation für die Zone 3. Als Alternative wäre das Ordnungsrecht anzuwenden, welches im Baugenehmigungsverfahren keine Rolle spiele.  

 

Zu 4.

Herr Pust erläutert, dass sich die Polizei entschieden habe, die Bruchstraße außen vorzulassen, da sie bereits seit vielen 100 Jahren Bestand hat, keine neuen Nutzungs-konflikte zu erwarten sind und die Bruchstraße abgesperrt sei. Betreiberwechsel bleiben zulässig. Auch die anderen genehmigten Prostitutionsstätten bleiben von der neuen Sperrbezirksverordnung unangetastet.

 

Zu 5.

Stadtbaurat Leuer erklärt, dass es für die Maßnahme an der Berliner Str. keinen Bestands-schutz gibt, da keine Baugenehmigung vorliegt. Das Bauvorhaben wird nach Erlass der Sperrbezirksverordnung versagt werden. Ein Bebauungsplan würde an der Rechtsauf-fassung auch nichts ändern.

 

Frau Lenz (Gleichstellungsbeauftragte) betont nochmal, dass sie es sehr gut finde, dass Straßenprostitution und die Prostitution in Fahrzeugen zukünftig in ganz Braunschweig nicht zulässig wäre und sie unterstütze die Stellungnahme der Stadtverwaltung zur neuen Sperrbezirksverordnung.

 

 

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Beschluss:

Der als Anlage II beigefügten Stellungnahme der Stadt Braunschweig an die Polizeidirektion Braunschweig zum Entwurf der neuen „Verordnung über das Verbot der Prostitution im Teilgebiet Braunschweig des Bezirks der Polizeidirektion Braunschweig (Sperrbezirksverordnung)" wird zugestimmt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Dafür: 10      Dagegen: 0      Enthaltung: 3

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise