Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

15.06.2021 - 3 Stadtbahn - Erstellung eines Fahrzeug- und Infr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Leuer leitet in das Thema ein. Herr Reincke präsentiert von 17:05 Uhr bis 17:27 Uhr den Sachverhalt und geht im Anschluss auf Fragen und Anmerkungen ein. Die Präsentation ist im Bürgerinformationssystem protokollarisch als Anlage unter TOP 3 einsehbar.

Ratsherr Manlik begründet die ablehnende Haltung der CDU-Fraktion zu Nr. 4 des Beschlussvorschlags. Eigene Stadtbahntrassen im Kernbereich der Innenstadt seien obsolet, zum Beispiel weil aufgrund der engen Taktung der Haltepunkte und des dichten Verkehrs keine hohe Geschwindigkeit erreichbar sei.

Ratsherr Prof. Dr. Dr. Büchs bittet, Kompatibilität für eine RegioStadtBahn herzustellen, mit der langfristig alle Oberzentren verbunden werden sollen.

Ratsmitglieder Mundlos und Kühn bitten um eine Übersicht, wo der Gleisabstand aktuell nicht groß genug ist, um den Einsatz von 2,65 breiten Fahrzeugen zu ermöglichen. Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlags fragt Ratsfrau Mundlos, welche Sanierungen betroffen sind und wie umfangreich diese ausfallen werden. Sie bittet um eine grobe Kostenschätzung (Zeithorizonte bis 2027, bis 2037, bis 2045).

Protokollnotiz: Ein Übersichtsplan zu allen Gleisabständen im Bestandsnetz mit Hinweisen ist im Ratsinformationssystem nichtöffentlich als Anlagen 2 und 3 unter TOP 3 einsehbar.

Bezugnehmend auf Fragen und Anmerkungen geht Herr Reincke auf Sicherheitsaspekte, Fahrgastzahlen und -zählungen, interkommunale Vergleiche sowie Unterschiede aufgrund der Fahrzeugbreite ein. 2,65 m breite Fahrzeuge bieten mehr Komfort und mehr Platz für Fahrräder, Kinderwagen, Rollatoren usw.. Die Strecke, die langfristig für eine RegioStadtBahn geeignet sein könnte, wird freigehalten. Herr Reincke kündigt an, im Anschluss an den Projektauftrag etwa Ende 2022 eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit Kosten-Nutzen-Abwägung zu ersten konkreten Umbaumaßnahmen am Bestand vorzulegen. Neubaustrecken werden grundsätzlich auf 2,65 m Spurweite trassiert, Haltestellen zwecks Anfahrbarkeit auf 2,30 m. In einigen Bereichen, z. B. im Bereich der Lincolnsiedlung, ergebe sich durch eine breitere Trassierung kein signifikanter Unterschied bei Aufwand und Kosten.

 

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Beschluss:

„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Fahrzeugbeschaffung und Umbau bestehender Strecken (Konzeptauftrag)

 

Die BSVG soll in enger Abstimmung mit der Verwaltung ein Fahrzeug- und Infrastrukturkonzept für den Einsatz von 2,65 m breiten Fahrzeugen auf 1.100 mm Spurweite erstellen. Dieses soll dem Rat in 2022 zur Beschlussfassung (Grundsatzbeschluss) vorgelegt werden. Ziel des Konzeptes soll sein, das gesamte Stadtbahnnetz langfristig mit 2,65 m breiten Fahrzeugen zu betreiben.

 

Das Fahrzeug- und Infrastrukturkonzept soll:

 

 Pakete für den Umbau der Stadtbahnstrecken bilden und planerische Vorbereitungen für die Anpassung der Infrastruktur erstellen lassen,

 einen Kosten- und Finanzierungsplan für den Infrastrukturausbau für die Pakete beinhalten,

 die Beschaffung von Stadtbahnfahrzeugen vorbereiten,

 Grundlage für die Fördermittelakquise für die Pakete bilden und

 anstehende grundhafte Sanierungen möglichst optimal berücksichtigen.

 

Angestrebt werden soll, dass mit einem ersten Paket ab 2027 auf ersten Linienwegen die Voraussetzungen für den Einsatz 2,65 m breiter Fahrzeuge gegeben sind.

 

2. Sanierung von Gleisanlagen

 

Anstehende Gleissanierungen sollen bis zur Beschlussfassung des Fahrzeug- und Infrastrukturkonzeptes nach Möglichkeit für 2,65 m breite Fahrzeuge auf 1.100 mm Spurweite geplant und umgesetzt werden.

 

3. Neubau von Gleisanlagen

 

Neubaustrecken der Stadtbahn werden für 2,65 m breite Fahrzeuge auf 1.100 mm Spurweite ausgelegt.

 

4. Berücksichtigung von Fahrzeugen auf Regelspur (1.435 mm)

 

Für den Streckenabschnitt Gifhorner Straße (Bahnübergang) - Hagenmarkt - Bohlweg - John-F.-Kennedy Platz - Hauptbahnhof wird weiterhin wie bisher optional eine Durchfahrung mit Fahrzeugen auf Regelspur (1.435 mm) planerisch berücksichtigt.

 

5. Nahverkehrsplan

 

Die BSVG wird gebeten, den Regionalverband Großraum Braunschweig zu bitten, die Inhalte dieses Beschlusses in den Nahverkehrsplan aufzunehmen."

 

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Abstimmungsergebnis (getrennte Abstimmung):

Zu 1.:      Dafür: 13         Dagegen: 0        Enthaltungen: 0

Zu 2.:      Dafür: 12         Dagegen: 0        Enthaltung: 1

Zu 3.:      Dafür: 12         Dagegen: 0        Enthaltung: 1

Zu 4.:      Dafür:   9         Dagegen: 4        Enthaltungen: 0

Zu 5.:      Dafür: 13         Dagegen: 0        Enthaltungen: 0

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Anlagen

Erläuterungen und Hinweise