Rat und Stadtbezirksräte
16.06.2021 - 4.2 Pflege der Liegenschaften der Ortsfeuerwehren
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Feuerwehrausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: SPD-Fraktion im Rat der Stadt
- Gremium:
- Feuerwehrausschuss
- Datum:
- Mi., 16.06.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- zurückgestellt
Wortprotokoll
Der Antrag wird eingebracht von Herrn Graffstedt. Zu dem Antrag liegt eine Stellungnahme der Verwaltung vor, die von Herrn Geiger und Herrn Loose vorgestellt wird.
Im Rahmen der sich anschließenden ausgiebigen Diskussion wird unter anderem besprochen, dass sichergestellt werden müsse, dass die Ortsfeuerwehren auch bei Schnee ausrücken könnten und nicht über entsprechende Gerätschaften bezüglich der Grünpflege verfügten.
Die Verwaltung sagt zu, die winterlichen Räumungsarbeiten zukünftig mit besonderem Augenmerk zu verfolgen und sich auch der Grünpflege verstärkt zu widmen. Zwischen den FB 37 und 67 ist abgesprochen, dass die Ortsbrandmeister bei näheren Erkenntnissen oder besonderen Arbeiten bezüglich der Grünpflege über die Stelle 37.14 auf den FB 67 zugehen können; hier werde dann eine schnelle Lösung gesucht.
Mehrere Ausschussmitglieder wünschen sich zunächst eine Abstimmung mit den Ortsbrandmeistern. Herr Schönbach teilt hierzu mit, dass es bereits eine Aussprache mit Dez. VII, dem FB 37, Herrn Kadereit und ihm gegeben habe und dass das von der Verwaltung aufgezeigte Verfahren, sowohl zum Winterdienst, als auch zur Grünpflege, zunächst so erprobt werden sollte.
Zum Abschluss der Diskussion wird sich schließlich dafür ausgesprochen, den Antrag zurückzustellen und das aufgezeigte Verfahren zu erproben. Im März/April 2022 soll dann eine Bilanz gezogen werden.
Beschluss:
Der Winterdienst für die Verkehrsflächen der Ortsfeuerwehren wird im Rahmen der Priorität eins sichergestellt, damit zu jeder Tages- und Nachtzeit die Feuerwehren ausrücken können. Für die Grünpflege soll den Ortfeuerwehren geeignetes Gerät zur Verfügung gestellt werden, damit ihre Übungsflächen und Liegenschaften gepflegt werden können.
