Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

18.06.2021 - 4 Neufassung der Satzung über die Aufgaben und di...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Malorny gibt zu Anfang den Hinweis, dass diese Vorlage an die am 26.02.2021 zurückgestellte Vorlage zur Neufassung der Musikschulsatzung anknüpft und um die bei dieser Sitzung geäußerten Veränderungen im Hinblick auf soziale Aspekte erweitert wurde.

Außerdem wurde die Gelegenheit der Neufassung genutzt, um aus den bisherigen vier Regelwerken ein moderneres einheitliches Regelwerk zu konstruieren.

Der geäußerte Wunsch der Aufnahme eines Stipendienprogramms ist in den Rahmenbedingungen einer Gebührensatzung nicht umsetzbar, dieser Punkt werde aber außerhalb der Satzungsänderung weiter verfolgt.

Herr Keding berichtet, dass an den Konzert- und Förderverein herangetreten wurde, um die Bereitschaft zu erfragen, ein solches Stipendienprogramm zu konzipieren. Die ersten Signale seien hier sehr positiv gewesen und es gebe bereits erste Überlegungen einer Konzeption.

Weiterhin gebe es bereits durch die SBK ein jährliches Musikstipendium sowie weitere Stipendien durch die Gertrud-Fricke-Stiftung, sodass vielfältige Möglichkeiten der Begabtenförderung bestehen.

 

Herr Dr. Büchs fragt, ob die Formulierung "Unterrichtsangebot" statt bisher "Ausbildungsangebot" (Synopse S. 7 + S.8 Abschn. 2 "Unterrichtsverhältnis") sowie die Passage über Elementarunterricht an Grundschulen und allgemeinbildenden Schulen (Synopse S. 8, 3.) "Unterricht an Kindertagesstätten und an allgemeinbildenden Schulen") bedeuten würde, dass durch die Musikschule hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden würden.

Herr Keding erklärt, dass die Musikschule als öffentliche Schule bereits jahrelang Kooperationen mit den Kindertagesstätten, Grundschulen und allgemeinbildenden Schulen eingeht, bei denen Lehrkräfte der Musikschule in die jeweiligen Einrichtungen fahren. Hierdurch wird das Profil der Einrichtungen aus Mangel an eigenen fachlich ausgebildeten Lehrkräften ergänzt, jedoch nicht der eigentliche hoheitliche Musikunterricht ersetzt. Die Mittel hierfür werden durch die Musikschule vollständig durch Stiftungen, Sponsoren oder Landesmittel akquiriert oder aber die jeweilige Einrichtung leistet einen Beitrag zur Finanzierung aus eigenen Mitteln.

 

Herr Dr. Malorny ergänzt, dass das erbrachte Angebot besonders unterstützenswert sei, da so nicht nur an der Musikschule angemeldete Kinder/Jugendliche solche Unterrichtseinheiten wahrnehmen können. So entstehe für mehr Interessierte die Chance, eine Verbindung zur Musik aufzubauen.

 

Frau Dr. Flake greift das Thema der kulturellen Bildung und kulturellen Teilhabe auf und merkt an, dass diesbezüglich Informationsbedarf bestehe, welche Angebote aktuell existieren. Hier sollte der AfKW der nächsten Wahlperiode umfassend informiert werden.

 

Frau Ohnesorge kann ihre Zustimmung zur Vorlage nicht geben, da sie gegen die Gebührenerhöhung ist, unterstützt die inhaltliche Ergänzung um die sozialen Aspekte jedoch ausdrücklich.

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Beschluss:

Die Neufassung der Satzung über die Aufgaben und die Benutzung sowie die Gebühren für die Städtische Musikschule Braunschweig (Musikschulsatzung) wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

10 / 1 / 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise