Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

13.07.2021 - 4.13.1 Ein Zukunftskonzept für unsere InnenstadtÄnderu...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Ratsvorsitzender Graffstedt weist auf die zu Beginn der Sitzung vorgeschlagene gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 4.7 und 4.13 hin und teilt mit, dass zu den unter den Tagesordnungspunkten 4.7 und 4.13 vorliegenden Anträgen 21-16147 und 21-16445 der gemeinsame Änderungsantrag 21-16445-02 der Fraktionen der SPD und CDU vorliegt, der die beiden Ursprungsanträge ersetzt. Er weist ferner auf den vorliegenden Änderungsantrag 21-16445-01 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hin und kündigt an, im Anschluss an die Aussprache zunächst den Änderungsantrag 21-16445-01 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Ablehnung anschließend den Änderungsantrag 21-16445-02 zur Abstimmung zu stellen.

 

Der Änderungsantrag 21-16445-02 wird von den Ratsherren Hinrichs und Bratmann eingebracht und begründet. Der Änderungsantrag 21-16445-01 wird von Ratsfrau Dr. Flake eingebracht und begründet. Im Anschluss an die Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt zunächst über den Änderungsantrag 21-16445-01 abstimmen und stellt fest, dass dieser bei einigen Fürstimmen abgelehnt wird. Anschließend lässt er über den Änderungsantrag 21-16455-02 abstimmen.

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Beschluss:

  1. Masterplan Innenstadt:

Die Verwaltung wird gebeten, einen Masterplan für die Braunschweiger Innenstadt zu erarbeiten, ggfs. mit externer Unterstützung. Dabei wird als erster Schritt eine konkrete Definition des Bereiches „Innenstadt" festgelegt, für den der Masterplan eine Planung entwickeln soll. Aufgabenstellung des Masterplans ist es, Ziele und Maßnahmen für die „Innenstadt" in einem Gesamtkonzept zu bündeln und damit Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der nächsten Jahre festzulegen. Der Masterplan soll als Beteiligungskonzept unter der Einbindung aller relevanten Akteure erarbeitet werden. Dabei wird der Innenstadtdialog fortgesetzt und integriert. Die Entscheidung über den Masterplan erfolgt durch den Rat.

  Diese Leitlinien umfassen folgende Grundsätze:

  • Lebendiges Zentrum: Die Innenstadt in ihrer Kernzone soll sich von einer reinen Einkaufsstadt mit überwiegend kommerzieller Nutzung zu einem lebendigen Ort mit hoher Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, auch jenseits kommerzieller Angebote und der gastronomischen Angebote entwickeln. Sie ist Treffpunkt mit Erlebniswert und vielfältigen kulturellen Angeboten, Wohnen, Arbeitsplätzen, urbanem Grün und sozialen und gemeinwohlorientierten Einrichtungen. Die Angebote werden gleichberechtigt integriert, sodass die Innenstadt dauerhaft das lebendige Zentrum unserer Stadt mit einem individuellen, unverwechselbaren Gesicht wird. Dabei soll die Geschichte der Stadt und der Wissenschaftsstandort Braunschweig durch geeignete Maßnahmen Berücksichtigung finden.
  • Attraktive urbane Plätze: Der öffentliche Raum wird nicht mehr als gebaute, sondern als gelebte Umwelt, als Mittelpunkt des öffentlichen Lebens für alle gesellschaftliche Gruppen - mit einer Piazza-Kultur der Begegnung und Kommunikation erlebt.
  • Freie Bewegungsräume: Ziel ist eine autoarme Innenstadt mit ausgewiesenen autofreien Zonen, ohne die Erreichbarkeit der Innenstadt auch für Menschen aus der Region und den Lieferverkehr zu gefährden. Dem ÖPNV, dem Radverkehr, dem fußufigen Verkehr und Sharing- und Verleihangebote wird Vorrang vor dem Individualverkehr eingeräumt.
  • Klimagerecht: Der Masterplan soll ein nachhaltiges und Klimaschutz gerechtes Konzept integrieren, das neben Grünflächen auch Bauwerksbegrünungen (z. B. bei der Rathaussanierung) und den Rückbau versiegelter Flächen an geeigneten Stellen berücksichtigt.
  • Immobilien für jeden Bedarf: Um all dies zu ermöglichen, ist ein Immobilien-Management notwendig, das Flächenmiete zu erschwinglichen Preisen ermöglicht und Zwischennutzungen fördert.

Dabei fallen der Stadt die folgenden Aufgaben zu:

  • Unterstützung abrufen: Die Verwaltung wird gebeten, alle zur Verfügung stehenden jetzigen und zukünftigen Förderprogramme (z. B. „Neues Zusammenleben in der Stadt", Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün") auszuschöpfen.
  • Auf Grundlagen aufbauen: In der Ausarbeitung des Masterplans Innenstadt sollen die Ergebnisse des Freiraumentwicklungskonzeptes Braunschweig, die Stadtklimaanalyse für die Stadt Braunschweig 2017, das touristisches Handlungskonzept Braunschweig 2020, das ISEK, das Zentrenkonzept und das Klimaschutzkonzept für die Stadt Braunschweig berücksichtigt werden.
  • Immobilien-Konzept: Die Stadt soll aktiv die Umnutzung von leerstehenden Gewerbeflächen fördern und voranbringen. Dazu ist ein separates Konzept zu entwickeln. Insbesondere soll geprüft werden, wie Immobilienbesitzer*innen und Vermieter*innen (Bündnis für die Innenstadt) verstärkt in die Pflicht genommen werden können. Wenn möglich, sollen Immobilien durch die Stadt erworben, angemietet oder durch geeignete Förderprogramme die Umnutzung unterstützen werden, um sie für alternative Nutzungen zur Verfügung zu stellen und Experimente zu wagen.
  • Aktives Leerstandsmanagement: Die Stadt soll ein aktives Leerstandsmanagement betreiben, mit dem Ziel, Interessent*innen auch aus nichtkommerziellen Bereichen zu vermitteln und damit Leerstände durch Neuvermietungen zu beenden. Dabei können auch kreative Zwischennutzungen oder Umwidmungen gefördert und ermöglicht werden. Vorrang vor Neubau hat die Umnutzung bestehender Gebäude.
  • Verkehrskonzept Innenstadt: Im Rahmen des Masterplans soll ein Verkehrskonzept Innenstadt entwickelt werden, das der Leitlinie „freie Bewegungsräume" Rechnung trägt. Das Verkehrskonzept soll in bereits bestehende Konzepte integriert werden (Mobilitätsentwicklungsplan, Ziele und Maßnahmenkatalog Radverkehr Braunschweig etc.).

 

  1. Kurzfristige Maßnahmen:

Kurzfristige Maßnahmen zur Minderung der Folgen der Corona Krise sollen sich an den oben genannten Zielen orientieren. Die Verwaltung wird gebeten, die in der Anlage 1 benannten Vorschläge zu prüfen und gegebenenfalls vorzeitig umzusetzen und in das Konzept zu integrieren.

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Abstimmungsergebnis:

bei einigen Fürstimmen abgelehnt

Erläuterungen und Hinweise