Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

22.09.2021 - 10 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Holz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Planung wird von Herrn Schmidbauer beschrieben und visualisiert. Die Präsentation ist protokollarisch im Bürgerinformationssystem unter TOP 10 eingebunden. Stadtbaurat Leuer berichtet, der Vorhabenträger habe angekündigt, mehr als 50 % der Dachflächen zu begrünen. Es gebe positive Signale bezüglich Photovoltaik.

Ratsmitglieder Dr. Mühlnickel, Palm, Rosenbaum und Schneider sowie die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Frau Jenzen bitten um Auskunft zum Sachstand zu einvernehmlichen Lösungen mit den verbliebenen Bewohner*innen. Bedenken zu negativen Auswirkungen der Tiefgaragen auf den Wasserhaushalt im und rund um das Landschaftsschutzgebiet (Vorsichtsmaßnahmen zu Hochwasser bei Starkregenereignissen, Artenschutz) werden geäußert. Ratsherr Dr. Mühlnickel bittet um Auskunft zur Historie zur Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten auf 650 und zur Brückenverbindung für den Fuß- und Radverkehr zu Mittelriede und Wabeniederung.

Herr Schmidbauer erläutert, 650 Wohneinheiten seien die in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan festgesetzte Obergrenze. Diese Zahl liege allen Gutachten zugrunde. Die Reduzierung der Geschossigkeit aus stadtgestalterischen Gründen führe dazu, dass entweder weniger Wohneinheiten oder kleinere Wohneinheiten realisiert werden. Zum Umgang mit ehemaligen Bewohner*innen zitiert Stadtbaurat Leuer aus einem Schreiben von Herrn Borek. Dieses ist protokollarisch bei TOP 10 eingebunden. Stadtbaurat Leuer sagt zu, die sozialverträglichen Umzüge weiter zu begleiten. Die große Spannweite möglicher Wohneinheiten (in Vorjahren waren Größenordnungen von 320 bis 850 Wohneinheiten im Gespräch) sei bedingt gewesen durch das damalige frühe Stadium der Rahmenplanungen ohne Aussagen zu Baustrukturen. Ausgerichtet auf die vorliegende Planung, d. h. an etwas anderer Stelle, werde eine neue Fußgängerbrücke errichtet. Stadtbaurat Leuer berichtet zu laufenden Verhandlungen für eine Planungsvereinbarung für einen Radschnellweg in diesem Bereich.

Er antwortet auf Fragen der stellvertretenden Bezirksbürgermeisterin Frau Jenzen: Eine Dokumentation zum Zustand der Straßen Im Holzmoor und Duisburger Straße, um den Einfluss des Baustellenverkehrs zu messen, wird angekündigt. Eine spätere stärkere verkehrliche Nutzung sei kein geeigneter Fall für ein Beweissicherungsverfahren. Es entstehen voraussichtlich bedarfsdeckende zusätzliche 75 Kita- und 60 Krippenplätze. Er geht auf wiederstreitende Meinungen zu Stellplätzen ein und erläutert zum Berechnungsschlüssel und zu Mobilitätskonzepten wie Car-Sharing, Bike-Sharing und Lastenräder. Die Verwaltung erwarte keine wesentliche Steigerung des Grundwasserspiegels. Eine Entwässerungs-/Retentionsraumplanung mit Regenrückhaltebecken inklusive Sicherheitsaspekten bilde einen wichtigen Teil der folgenden Ausführungs- und Erschließungsplanung, erklärt Stadtbaurat Leuer.

Frau Dr. Goclik plädiert dafür, dass die neue Brücke Fußgänger*innen vorbehalten bleibt. Für den Radverkehr gebe es nördlich und südlich geeignete Brücken. Sie möchte zugunsten des Artenschutzes, insbesondere Fledermäuse, keine Beleuchtung der Brücke. Sie gibt Hinweise zu Eisvogelbruten (Seite 194 der Beschlussvorlage).

Die Verwaltung beabsichtigt, den Weg und die Fußgängerbrücke nicht zu beleuchten. Herr Schmidbauer erläutert auf Nachfrage zu dem im Umweltbericht noch als offen dargestellten Konflikt rund um Lärm im Zusammenhang mit der Hunde- und Reiterstaffel und der Kita.

Ratsherr Dr. Mühlnickel wünscht sich mehr Gewissheit zu klimafreundlichen Mobilitätsformen, insbesondere Radverkehr und ÖPNV-Anbindungen.

 

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Beschluss:

"1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und gemäß § 4 a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen 6, 7, 8 und 10 zu behandeln.

 

2. Der Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Holzmoor-Nord", GL 51, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

 

3. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.

 

4. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Holzmoor-Nord", GL 51, vom 25. März 2014 wird für die in Anlage 9 dargestellten Flächen aufgehoben."

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Abstimmungsergebnis:

Dafür: 10        Dagegen: 3        Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise