Rat und Stadtbezirksräte
05.10.2021 - 23.6 Richtungsbeschluss - Klimaschutzkonzept 2.0Ände...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 23.6
- Zusätze:
- Verantwortlich: CDU-Fraktion im Rat der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 05.10.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu der Vorlage 21-16510 die Ergänzungsvorlage 21-16510-01 sowie die Änderungsanträge 21-16510-02, 21-16605, 21-16972, 21-16510-03, 21-16510-04 und 21-16995 vorliegen. Er teilt mit, dass in der Ergänzungsvorlage 21-16510-01 die Anlage 3 in der vollständigen Fassung beigefügt ist und der Beschlussvorschlag unverändert ist. Ratsvorsitzender Graffstedt erläutert, dass der interfraktionelle Änderungsantrag 21-16510-03 den Änderungsantrag 21-16510-02 ersetzt und der Änderungsantrag 21-16972 den Änderungsantrag 21-16605 ersetzt. Er weist ferner darauf hin, dass sich der den Antrag 21-16605 ersetzende Änderungsantrag 21-16972 erledigt hat, da die BIBS-Fraktion erklärt habe, dem interfraktionellen Änderungsantrag 21-16510-03 zuzustimmen.
Während der Aussprache unterbricht Ratsvorsitzender Graffstedt die Sitzung in der Zeit von 17:01 Uhr bis 17:05 Uhr.
Im Anschluss an die Aussprache stellt Ratsvorsitzender Graffstedt zunächst den Änderungsantrag 21-16510-04 , dann den Änderungsantrag 21-16995 und anschließend den interfraktionellen Änderungsantrag 21-16510-03 zur Abstimmung. Im Anschluss daran stellt er die Ergänzungsvorlage 21-16510-01 in der durch den beschlossenen Änderungsantrag 21-16510-03 geänderten Fassung zur Abstimmung.
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitergehende und abschließende Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes 2.0 fortzusetzen. Hierdurch soll erreicht werden, dass die Stadt Braunschweig nicht nur entsprechend der Novellierung des Bundesklimaschutzgesetzes ihren Beitrag zum Klimaschutz leistet, sondern als Stadt der Wissenschaft und Forschung auch Vorreiter und Vorbild für andere Städte und Kommunen im Bereich Klimaschutz wird. Erklärtes Ziel ist, Klimaneutralität so schnell wie möglich, nach Möglichkeit bis 2030, zu erreichen.
2 a) Organisatorisch muss die Verwaltung die Ressourcen und Strukturen bereitstellen, um alle als prioritär erkannten Maßnahmen schnellstmöglich exakt zu definieren (möglichst bis April 2022) und umzusetzen. Dazu gilt es:
• Klimaschutz in Braunschweig organisatorisch, strukturell und personell zu stärken,
• Klimaschutz in Braunschweig finanziell zu stärken und steuern ggf. über Ansatzveränderungen der Verwaltung zum Haushalt 2022 und unter Einbeziehung aller Landes-, Bundes- und Europaförderprogramme,
• Monitoring und Controlling der Klimaschutzaktivitäten jederzeit sicherzustellen u.a. durch eine 2-jährliche Ergebnisbilanzierung verbunden mit einem ausführlichen Bericht zur Zielerreichung beginnend Mitte 2023 fortlaufend bis mindestens 2029,
• die Teilnahme an der EU-Mission „100 klimaneutrale Städte bis 2030" zu prüfen,
• die Ausgabe einer kommunalen Klimaschutzanleihe zu prüfen.
2 b) Die nachfolgend genannten Maßnahmen mit den höchsten Einsparpotenzialen werden prioritär umgesetzt. Für diese Maßnahmen werden die erreichbaren Einsparpotenziale in Tonnen CO2 bis 2030 und darüber hinaus dargestellt:
• Erzeugung klimafreundlicher Fernwärme
• Bewerbung und Ausbau von dezentralen erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung
• Gründung einer Energieerzeugungsgesellschaft
• Solarstrom im gesamten Stadtgebiet ausbauen und fördern
• Initiierung einer Allianz „Jobmotor Energiewende"
• Klimagerechte Baulandentwicklung
• Durchführung von energetischer Sanierung im Bestand
• Ausbau der Braunschweiger Energieberatung
Förderung des Umstiegs auf Elektromobilität durch massiven Ausbau der Elektroladeinfrastruktur
• Stärkung des ÖPNV
• Stärkung des nicht-motorisierten Verkehrs
• Schaffung eines Nachhaltigkeitszentrums
• Planung und Entwicklung von klimafreundlichen und nachhaltigen Gewerbegebieten
2 c) Zusätzlich verfolgt die Verwaltung die folgenden Ziele:
• Klimaneutrale Verwaltung (inkl. Beteiligungsgesellschaften) bis 2030
• Klimaneutrale Mitarbeitermobilität bis 2030
2 d) Außerdem führt die Verwaltung Gespräche mit Industrie, Handel und Großindustrie mit dem Ziel, einen nachhaltigen Beitrag zur Klimaneutralität 2030 zu erwirken und transparent darstellen zu können
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die ersten konzeptionellen Maßnahmen zwingend erforderlichen Personalbedarfe im Fachbereich 68 im Umfang von 3,5 Stellen haushaltsneutral in den Stellenplan 2022 aufzunehmen. Um eine möglichst schnelle Umsetzung der prioritären Maßnahmen vorzubereiten, wird die Verwaltung gebeten, diese Stellen bereits im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 durch Inanspruchnahme der Stellenreserve zur Besetzung freizugeben.
4 a) Die Verwaltung berichtet kontinuierlich in den Sitzungen des Planungs- und Umweltausschusses über den Fortgang des Verfahrens (fester Tagesordnungspunkt analog der Themen Flüchtlingsangelegenheiten und Corona-Pandemie im Ausschuss für Soziales und Gesundheit).
4 b) Die Verwaltung prüft, ob und wenn ja, welche städtischen Projekte zunächst zurückgestellt werden können, um weitere Effizienzreserven für das Ziel „Klimaneutral 2030" zu generieren.
