Rat und Stadtbezirksräte
16.11.2021 - 5 Wahl der oder des Ratsvorsitzenden und Bestellu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Kornblum
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 16.11.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 11:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Volkmann weist auf die Vorlage 21-17107 und das Verfahren für die Wahl der oder des Ratsvorsitzenden hin. Er erklärt, dass jedes Ratsmitglied vorschlagsberechtigt und jede Ratsfrau oder jeder Ratsherr wählbar ist. Er führt weiter aus, dass bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags durch Zuruf oder Handzeichen gewählt werden kann, und bittet um Vorschläge.
Ratsherr Bratmann schlägt für die SPD-Fraktion Ratsherrn Frank Graffstedt für die Wahl zum Ratsvorsitzenden vor. Ratsherr Volkmann stellt fest, dass keine weiteren Vorschläge vorliegen und der Rat gewillt ist, offen durch Handzeichen zu wählen. Nach der Wahlhandlung stellt Ratsherr Volkmann fest, dass Ratsherr Frank Graffstedt einstimmig zum Ratsvorsitzenden gewählt worden ist. Ratsherr Graffstedt erklärt auf Befragen, dass er die Wahl zum Ratsvorsitzenden annimmt.
Ratsherr Graffstedt übernimmt den Ratsvorsitz und bittet um Vorschläge für die Bestellung der Stellvertreter/innen. Ratsfrau Jalyschko schlägt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ratsfrau Sabine Kluth vor. Ratsherr Köster schlägt für die CDU-Fraktion Ratsherrn Frank Täubert vor. Ratsvorsitzender Graffstedt stellt fest, dass keine weiteren Vorschläge vorliegen, und lässt über die vorgeschlagenen Personen abstimmen. Der Rat beschließt bei einer Enthaltung, dass Ratsfrau Sabine Kluth und Ratsherr Frank Täubert als gleichberechtigte stellvertretende Ratsvorsitzende bestellt werden.
Ratsvorsitzender Graffstedt teilt mit, dass nach Versand der Tagesordnung noch folgende Unterlagen zugegangen sind:
Zu Top 6: Geschäftsordnung für den Rat etc.:
Vorlage 21-17210, Änderungsantrag 21-17329
Zu TOP 9.: Wahl von bis zu drei ehrenamtlichen Stellvertreterinnen oder ehrenamtlichen Stellvertretern des Oberbürgermeisters:
Vorlage 21-17109
Zu TOP 10: Bildung von Ausschüssen:
Vorlage 21-17113
Zu TOP 11.: Bildung des Ältestenrates:
Vorlage 21-17112
Zu TOP 12: Hauptsatzung der Stadt Braunschweig:
Vorlage 21-17134
Zu TOP 14.: Bestellung von Vertretern der Stadt in Gesellschafterversammlungen oder der
Gesellschafterversammlung entsprechenden Organen:
Vorlage 21-17152
Zu TOP 15.: Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern und Konsortialausschussmitgliedern:
Vorlage 21-17150
Zu TOP 18.1: Vertreterinnen und Vertreter der Stadt in den Organen des Vereins
Braunschweigische Landschaft e. V.:
Ergänzungsvorlage 21-17163-01
Zu TOP 19.1.: Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters in die Mitgliederversammlung des
Forschungsflughafens Braunschweig e. V. sowie einer Stellvertreterin bzw.
eines Stellvertreters:
Ergänzungsvorlage 21-17164-01
Zu TOP 23.1: Änderung der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur
Auslegung des Begriffs "Geschäfte der laufenden Verwaltung":
Änderungsantrag 21-17129-01
Zu TOP 24.: Zuwendungen zu den Sach- und Personalkosten für die Geschäftsführung der Fraktionen und Gruppen im Rat und in den Stadtbezirksräten:
Vorlage 21-17142, Änderungantrag 21-17142-01
Zu TOP 25: Entschädigungssatzung:
Vorlage 21-17143, Änderungsantrag 21-17143-01
Ratsvorsitzender Graffstedt erinnert daran, dass die Beratung des Tagesordnungspunktes 4 -Bildung der Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt und Benennung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden- nach Tagesordnungspunkt 6 erfolgen soll.
Ratsvorsitzender Graffstedt weist ferner auf die vorliegende Dringlichkeitsanfrage 21-17294 -Dringlichkeitsanfrage: Maßnahmen gegen vermehrt auftretende Covid-19-Infektionen bei den Braunschweiger Kindern- der BIBS-Fraktion hin. Die Dringlichkeit wird von Ratsfrau Braunschweig begründet. Nach Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt über die Dringlichkeit abstimmen und stellt fest, dass diese bei einigen Enthaltungen anerkannt wird.
Er erklärt weiter, dass vorgesehen ist, die Tagesordnungspunkte 28 bis 30 in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Hiergegen wird kein Widerspruch erhoben.
Ratsvorsitzender Graffstedt lässt über die geänderte Tagesordnung abstimmen und stellt fest, dass diese bei vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen angenommen wird.
Beschluss:
1. Aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren wird gemäß § 61 Absatz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zur Ratsvorsitzenden oder zum Ratsvorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode gewählt:
Ratsherr Frank Graffstedt
2. Als stellvertretende Ratsvorsitzende werden gemäß § 61 Absatz 1 Satz 3 NKomVG bestellt:
Ratsfrau Sabine Kluth
Ratsherr Frank Täubert
