Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

16.11.2021 - 24 Zuwendungen zu den Sach- und Personalkosten für...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ratsvorsitzender Graffstedt weist auf den zur Vorlage 21-17142 vorliegenden Änderungsantrag 21-17142-01 der AfD-Fraktion hin. Ratsherr Wirtz bringt den Änderungsantrag 21-17142-01 ein und begründet diesen. Im Anschluss an die Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt zunächst über den Änderungsantrag 21-17142-01 und anschließend über die Vorlage 21-17142 abstimmen.

Reduzieren

Beschluss:

1. Den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen und Gruppen werden aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den Sach- und Personalkosten für die Geschäftsführung in folgendem Um-fang gewährt:

 

a. Erstattung der Personalkostenaufwendungen für die Beschäftigung von Fraktionspersonal, wobei die Höhe der erstattungsfähigen Personalkosten nach folgender Bemessungsgrundlage berechnet und entsprechend der tariflichen Entwicklung angepasst wird:

 

Fraktionen/Gruppen mit 2 Ratsmitgliedern:

-  1/2 Fraktionsgeschäftsführer/in eingruppiert nach E 11 TVöD

Fraktionen/Gruppen mit bis zu 5 Ratsmitgliedern:

- 1 Fraktionsgeschäftsführer/in eingruppiert nach E 11 TVöD

- 1 Fraktionsmitarbeiter/in eingruppiert nach E 6 TVöD

Fraktionen/Gruppen mit bis zu 10 Ratsmitgliedern:

- Fraktionsgeschäftsführer/in eingruppiert nach E 11 TVöD

- 1 Fraktionsmitarbeiter/in eingruppiert nach E 6 TVöD

- 1/2 Fraktionsmitarbeiter/in eingruppiert nach E 5 TVöD

Fraktionen/Gruppen mit bis zu 15 Ratsmitgliedern:

- 1 Fraktionsgeschäftsführer/in eingruppiert nach E 13 TVöD

- 1 Fraktionsmitarbeiter/in eingruppiert nach E 8 TVöD

- 1 Fraktionsmitarbeiter/in eingruppiert nach E 7 TVöD

Fraktionen/Gruppen mit 16 oder mehr Ratsmitgliedern:

- 1 Fraktionsgeschäftsführer/in eingruppiert nach E 13 TVöD

- 1 Fraktionsmitarbeiter/in eingruppiert nach E 11 TVöD

- 1 Fraktionsmitarbeiter/in eingruppiert nach E 7 TVöD

 

b. Überlassung von Büroräumen mit Büro- und IT-Ausstattung

 

c. Zuwendungspauschale zur Deckung der Aufwendungen für den weiteren Geschäftsbedarf in Höhe von 70,00 Euro pro Monat und Ratsmitglied, die abschlagsweise monatlich im Voraus gezahlt wird.

 

2. Den im Stadtbezirksrat vertretenen Fraktionen und Gruppen wird zur Deckung des Geschäftsbedarfs eine monatliche Zuwendung in Höhe von 4,00 € als Sockelbetrag und

2,00 € pro Fraktions-/Gruppenmitglied abschlagsweise monatlich im Voraus gewährt.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

bei acht Gegenstimmen beschlossen

Erläuterungen und Hinweise