Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

07.12.2021 - 3 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Klin...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung, vertreten durch den Fachbereichsleiter Herrn Schmidbauer und Herrn Streich vom Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation, erläutert die Vorlage anhand einer Präsentation und beantwortet im Anschluss Einzelfragen. Aus dem Gremium des Stadtbezirksrates 112 wird bemängelt, dass die Ausgleichsfche als Insellösung inmitten herkömmlicher begrenzt vorhandener Ackerflächen liegt und das ausgewiesene Stillgewässer keinen Zufluss vom Beberbach hat und Amphibienbewegung verhindert. Die Verwaltung erläutert die Schwierigkeiten bei der Generierung von Ausgleichsflächen, die die naturschutzfachlichen Erfordernisse erfüllen müssen und wirtschaftlich vertretbar zu erwerben sind. Im konkreten Verfahren ist auch ein recht hoher zeitlicher Druck vorhanden. Die Verwaltung erklärt, dass eine Anbindung des Stillgewässers an den Beberbach seitens der Verwaltung hinterfragt wird. Herr Bezirksbürgermeister Kühn fragt nach, wann mit den Kompensationsmaßnahmen begonnen wird. Die Verwaltung erklärt, dass dieses ein Jahr nach den Erschließungsarbeiten erfolgen muss. Darüber hinaus beantwortet die Verwaltung Einzelfragen, insbesondere von Herrn Bezirksbürgermeister Kühn unter anderem zu den Themen Grünstreifen, Dachbegrünung, Entwässerungskonzept und Fahrradabstellanlagen.

 

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Beschluss (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG):

"Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Klinikum Salzdahlumer Straße“, AW 119, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Dafür: 12 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

Erläuterungen und Hinweise