Rat und Stadtbezirksräte
08.12.2021 - 8 Ausbau von Photovoltaikanlagen auf städtischen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herlitschke
- Gremium:
- Ausschuss für Planung und Hochbau
- Datum:
- Mi., 08.12.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtrat Herlitschke und Herr van de Loo erläutern das Vorhaben und beantworten Fragen und Anmerkungen der Ausschussmitglieder Kraatz, Röver, Mundlos und Jonas. Dabei geht es u. a. um rechtliche Rahmenbedingungen auf Bundesebene und Wirtschaftlichkeit (Entwicklung der Betriebskosten, Reinvestitionen, Abstimmungen zur Ausschüttung eventueller Gewinne durch Generalversammlung in jährlicher Abstimmung). Ziel sei, dass die Gesellschaft wirtschaftlich arbeite. Anstatt Gewinnmaximierung stehe CO2-Minderung im Mittelpunkt. Neben Marketingaspekten und restriktiver werdender rechtlicher Vorgaben liegen wirtschaftliche Anreize für das genossenschaftliche Engagement darin, für den Eigenverbrauch Energiepreise unter Marktniveau zu erzielen. Neben Photovoltaik werden mittelfristig weitere Techniken und Verfahren zur Gewinnung regenerativer Energien in Betracht gezogen.
Beschluss:
„1. Der Beteiligung der Stadt Braunschweig an einer zu gründenden Genossenschaft für die Projektierung und Umsetzung von Photovoltaikanlagen wird zugestimmt.
2. Zu diesem Zweck beteiligt sich die Stadt mit 100.000 € (200 Anteile à 500 €) an der Genossenschaft. Jedenfalls in der Anlauf- bzw. Stabilisierungsphase erhält die Stadt ein Mehrfachstimmrecht in der Generalversammlung.
3. Der als Anlage 1 beigefügten Struktur, wirtschaftlichen und rechtlichen Betrachtung der Genossenschaft wird zugestimmt.
4. Dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf einer Satzung der Genossenschaft wird zugestimmt.
5. Die Rechte der Stadt bei der Gründung der Genossenschaft sowie in der Generalversammlung der Genossenschaft wird
Herr Technischer Beschäftigter Wilhelm Eckermann
(Wahl gem. § 67 NKomVG)
wahrnehmen.
6. Mit dem Zeitpunkt der Gründung der Genossenschaft wird
Herr Stadtrat Holger Herlitschke
(Beschluss gem. § 66 NKomVG)
in den Aufsichtsrat entsandt.
7. Der Vertreter der Stadt in der Generalversammlung der Genossenschaft wird angewiesen, alle Maßnahmen zu ergreifen,
Herrn Ratsherrn Detlef Kühn
(SPD-Fraktion),
Frau Ratsfrau Antoinette von Gronefeld
(CDU-Fraktion) und
Herrn Ratsherrn Gordon Schnepel
(Fraktion Bündnis 90 - Die Grünen)
von der Generalversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern der Genossenschaft wählen zu lassen.
8. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Umsetzung der Gründung der Genossenschaft notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und das vor der Gründung erforderliche Anzeigeverfahren beim Nds. Ministerium für Inneres und Sport als zuständiger Kommunalaufsichtsbehörde durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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147,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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418,5 kB
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