Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

19.01.2022 - 3 Planung einer Fuß- und Radwegunterführung als E...

Beschluss:
zurückgestellt
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Wortprotokoll

Frau Bezirksbürgermeisterin Krause begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Ehrenreich und Herrn Lau (beide FB 66) als Vertretung der Verwaltung.

 

Frau Krause macht deutlich, dass die Beschlussvorlage aus Sicht des Stadtbezirksrates 120 deutlich zu spät durch die Verwaltung vorgelegt wurde.

 

Herr Buchholz teilt diese Ansicht und weist darauf hin, dass eine tiefergehende Vorbereitung und ggf. die Einholung weiterer Expertise in der kurzen Zeit nicht möglich gewesen sind. Er macht Beratungsbedarf geltend. Auch Frau Wunder macht Beratungsbedarf geltend.

 

Herr Masurek schließt sich den Ausführungen an und macht ebenfalls Beratungsbedarf geltend. Auch Herr Klie äert Beratungsbedarf.

 

Herr Berger erklärt, dass er der Vorlage zustimmen könnte.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Krause und Herr Bezirksbürgermeister Chmielnik lassen über die Geltendmachung von Beratungsbedarf abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis zum Beratungsbedarf:

 

SBR 120: 14 dafür 3 dagegen 1 Enthaltung

 

SBR 112: 13 dafür 1 dagegen 0 Enthaltungen

 

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Krause übergibt das Wort an Frau Ehrenreich und Herrn Lau.

 

Herr Lau äert eingangs sein Bedauern daber, dass die Verwaltung die Vorlage derart kurzfristig vorgelegt hat. 

 

Frau Ehrenreich erläutert die Inhalte der Vorlage und macht deutlich, dass der für 2024 fest eingeplante Bau des elektronischen Stellwerkes nicht ebenfalls auf 2027 verschoben werden kann. Dies hänge unter anderem damit zusammen, dass zeitgleich weitere Maßnahmen an der Bahnstrecke erfolgen und die Maßnahmen koordiniert in gemeinsamen Sperrpausen stattfinden sollen. Je nach Reiseziel entstehe r Fußnger und Radfahrer bei Nutzung der Alternativrouten insgesamt ein Umweg von 100 bis 200 Metern. Sie betont, dass auf höherer Ebene Gespräche mit der Bahn mit dem Ziel vorgesehen sind, die Zeit der nicht nutzbaren Gleisquerung soweit wie möglich zu verkürzen.

 

Frau Märgner-Beu weist auf den sehr langfristigen Planungshorizont hin und fragt, ob auch über eine Überhrung und über die Auswirkungen auf den Schulweg der Schülerinnen und Schüler der IGS Franzsches Feld nachgedacht wurde. Herr Lau antwortet, dass eine Fertigstellung der Maßnahme 2027 angestrebt wird, längere Schulwege gingen mit der Maßnahme r die Übergangszeit unweigerlich einher. Hinsichtlich einer Überhrung weist er auf die bestehendenhenunterschiede hin, die eine Unterführung nahelegen, allerdings befinde sich die Deutsche Bahn am Anfang der Planung, sodass verschiedene Varianten geprüft werden können. Frau Krause merkt hierzu an, dass im Beschlusstext der Vorlage deutlich von einer Unterführung die Rede ist.

 

Herr Klie fragt nach den Wegebeziehungen, die bei der Berechnung der Umwege zugrunde gelegt worden sind und welche Entfernung zurückgelegt werden muss, wenn von der einen Seite des Bahnübergangs die andere Seite des Bahnübergangs erreicht werden möchte. Er spricht in diesem Zusammenhang das Verkehrsaufkommen auf der Berliner Straße und dem Ringgleis an. Frau Ehrenreich antwortet, dass sich Verkehre auf unterschiedliche Wege verlagern werden. Für die genannte Wegebeziehung unmittelbar zwischen den beiden Seiten des Bahnübergangs betrage der nördliche Umweg ca. 2 mal 400 Meter und der dliche Umweg ca. 1000 Meter. Frau Ehrenreich stellt aber klar, dass bei den Umweglängen Wegebeziehungen aus z.B. dem Östlichen Ringgebiet zur Querumer Straße oder nach Riddagshausen betrachtet wurden und nicht nur die Wegstrecke, die lediglich bis zur Erreichung der anderen Bahnübergangsseite erforderlich ist.

 

Frau Keller thematisiert ebenfalls die Möglichkeit einer Überführung und weist darauf hin, dass eine Unterführung Angsträume schaffen könne. Herr Lau entgegnet, dass der Verwaltung der Aspekt „Angsträume“ sehr wichtig ist und genau dies in die Planung der Bahn mit Nachdruck eingebracht werden wird wird. Auch die städtische Gleichstellungsbeauftragte habe diesen Aspekt bereits gegenüber der Bauverwaltung angeführt. Er weist darauf hin, dass eine Unterführung nicht im Sinne eines Tunnels verstanden werden sollte, vielmehr handele es sich um zwei hintereinander gelegene Brücken, auf denen die Gleise verlaufen.

 

Frau Jenzen fragt nach den Kosten einer Unterführung und nach den akustischen Signalen, die von den Zügen unter Berücksichtigung der erhöhten Taktfrequenz ausgehen. Herr Lau antwortet, dass eine Unterführung Kosten i. H. v. „drei Millionen Euro plus x“ bedeutet und dass bei einer planfreien Lösung, also bei einer Unter- oder Überführung keine akustischen Signale durch die Züge erforderlich sind. Hingegen würden bei einer Schrankenlösung dauerhafte akustische Signale während des Schließvorgangs und während der Schließzeit durch die Schrankenanlage ertönen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Theeg antwortet Frau Ehrenreich, dass sich die Schließzeit von fünf Minuten pro Zugpassage durch das elektronische Stellwerk nur minimal verkürzen wird. Er thematisiert die Frage, wie viele Schließvorgänge der Schranke es bei einer Frequenz von zehn Zügen pro Stunde geben würde und fragt in diesem Zusammenhang nach den Planungen für ein zweites Gleis. Da der Wunsch im Stadtbezirksrat geäert wurde, dass bei der nächsten Sitzung zu dem Thema auch Vertreter der Bahn und des Regionalverbandes zugegen sein sollten, merkt Herr Lau an, dass zum Thema der Zweigleisigkeit der Regionalverband Informationen geben könne.     

 

Herr Chmielnik fragt, welche sungsansätze es zur Realisierung einer Bahnsteigzuwegung beim Neubau einer Unterführung gibt. Er bittet um eine Konkretisierung, warum die Bahn eine Realisierung beider Projekte (Bau des Bahnübergangs bis 2024 mit neuer Technik und ein kurze Zeit später erfolgender Bau einer Unterführung) ablehnt. Zudem fragt er, welche Folgen es hätte, wenn die Stadt dem Vorgehen entsprechend des Verwaltungsvorschlages nicht folgenrde. Herr Lau erläutert, dass bei einer Unterführung der Gleise dies durch zwei getrennte Brücken erfolgen würde und in der Lücke zwischen diesen Brücken könnte über eine Treppe oder Rampe ein Zugang zum Mittelbahnsteig des Bahnhofs Gliesmarode gebaut werden. Bahnübergänge werden bei der Bahn mit Abschreibungszeiträumen von 20 Jahren in den Büchern geführt und erst nach Ablauf dieser Zeit wäre demnach eine Erneuerung oder Umbau denkbar. Zur dritten Frage erklärt Herr Lau, dass bei einer Ablehnung der Unterführung durch die Stadt die Bahn den Bahnübergang in Form einer 1:1-Erneuerung mit neuer Technik bis 2024 bauen würde.

 

Frau Wunder fragt, ob die Nutzung des Gliesmaroder Bades durch die Schülerinnen und Schüler der IGS Franzsches Feld bedacht wurde.

 

Auf Nachfrage von Frau Krause antwortet Herr Lau, dass eine Kompatibilität mit dem Ringgleis und der Radschnellverbindung angestrebt wird und diese Planungen unabhängig von diesen Planungen am Bahnübergang weitergeführt werden. Frau Krause bittet um die Teilnahme eines Vertreters der Bahn oder des Regionalverbandes in der nächsten Sitzung zu dem Thema. Herr Lau sagt zu, diese Bitte weiterzugeben. Eine breites Beteiligungsverfahren werde angestrebt. 

 

Herr Buchholz fragt, wie hoch die Chancen eingeschätzt werden, dass auf höherer Ebene eine Verkürzung der Bauzeit erreicht werden kann, ob eine Behelfsbrücke denkbar wäre, welche weiteren Optionen es gibt und ob es für die Zeit bis zur nächsten Beratung des Themas im Bezirksrat einen Ansprechpartner in der Verwaltung gibt. Herr Lau antwortet, dass die Chancen durch ihn nicht abgeschätzt werden können. Baulich sei grundsätzlich vieles denkbar, auch eine Fußngerbrücke während der Bauzeit. Wer allerdings die Kosten für solch eine Brücke tragen würde, müsste geklärt werden.

 

Herr Schramm fragt nach der Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und in wie weit eine Elektrifizierung der Strecke mitgedacht würde. Herr Lau stimmt Frau Krause darin zu, dass dies im Planfeststellungsverfahren gewürdigt wird. Eine Elektrifizierung der Strecke werde grundsätzlich in den Überlegungen mitgedacht.

 

Frau Ehrenreich antwortet auf Nachfrage von Frau Jenzen, dass derzeit noch nicht geklärt ist, ob private Grundstücke angekauft werden müssen.

 

Frau Ehrenreich antwortet auf Nachfrage von Frau Märgner-Beu, dass möglicher Starkregen bei der Planung einer Unterführung Berücksichtigung finden würde.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Krause beendet die Beratung über den Tagesordnungspunkt und weist auf eine neue Beratung im rz 2022 bzw. im Rahmen einer Sondersitzung hin.

 

Frau Krause und Herr Chmielnik bedanken sich für die gemeinsame Beratung und bei Frau Ehrenreich und Herrn Lau für die Vorstellung der Vorlage.

 

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Beschluss (Anhörung gem. § 94 Abs. 1):

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung einer Fuß- und Radwegunterführung als Ersatz für den Bahnübergang Grünewaldstraße gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG (DB) und dem Regionalverband Großraum Braunschweig weiter voranzutreiben."

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Keine Abstimmung, angemeldeter Beratungsbedarf

Erläuterungen und Hinweise