Rat und Stadtbezirksräte
03.02.2022 - 30 Zuwendung zum Wiederaufbau eines Stadtmauerfund...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 30
- Datum:
- Do., 03.02.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0610 Stadtbild und Denkmalpflege
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Annahme einer Zuwendung nach § 111 NKomVG in Höhe von 100.000 € für den Wiederaufbau der 2011 gefundenen Stadtmauerreste aus der Zeit Heinrichs des Löwen am Weg Neuer Geiershagen wird zugestimmt.
Beschlusskompetenz:
Gemäß § 111 Abs. 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in Verbindung mit § 26 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung entscheidet seit dem 20. Mai 2009 der Rat über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen über 100 €. Mit Beschluss vom 16. Februar 2010 hat der Rat für Zuwendungen von über 100 € bis höchstens 2.000 € von der in der Verordnung geregelten Delegationsmöglichkeit an den Verwaltungsausschuss Gebrauch gemacht. Über die Annahme von Zuwendungen über 2.000 € hat der Rat zu entscheiden.
Nach der Dienstanweisung 20/10 der Stadt Braunschweig (SDA II) vom November 2018 ist bei Zuwendungen von sachlich oder finanziell besonderer Bedeutung der jeweilige inhaltlich zuständige Fachausschuss zu beteiligen.
Da der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung mit allen Vorlagen zur Annahme von Zuwendungen zu befassen ist, ist er gem. Vorlage 21-17113, Anlage 2, Seite 2, lfd. Nr. 13 zusätzlich zu beteiligen.
