Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

01.03.2022 - 12.3.1 Öffnung von Sportplätzen und -flächen in der Fe...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Stadrat Herlitschke geht auf Nachfrage auf den Unterschied zwischen den sogenannten großen Ferien (Sommerferien) und den kleinen Ferien (u. a. Oster- und Herbstferien) ein. Die großen Ferien werden in der Regel genutzt, um planbare Instandsetzungen in den Sporthallen durchführen zu können. Das Aussetzen des Vereinssportbetriebes auf den Freisportanlagen in den großen Ferien ermöglicht, dass notwendige Regenerations- und Sanierungsmaßnahmen auf den Naturrasenspielfeldern erfolgen können.

 

RH Schnepel berichtet von einem erhöhten Bedarf an einer Feriennutzung der Sportstätten seitens der Sportvereine. Herr Loose sagt eine Bedarfsabfrage für die kommenden Sommerferien sowie eine Übersicht der in den Sommerferien geplanten Bau-, Sanierungs- und Reinigungsmaßnahmen sowie die damit verbundenen Sperrungen zu. Er kündigt zudem eine Überarbeitung der aktuellen Praxis der Sportstättenvergabe an. Zukünftig sollen die Sportstätten für die angefragte Sportart, den Umfang und die zu erwartenden Sportlerinnen und Sportler bedarfsgerecht ausgewählt werden, um eine optimale Nutzung der vorhandenen Ressourcen an Sporthallenkapazitäten zu erreichen.

 

Die Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen.

 

Herr Schlieckmann erkundigt sich nach der Nutzung der Lehrschwimmbecken in den Osterferien für Schwimmkurse. Herr Loose berichtet von aktuellen Gesprächen der Verwaltung, um eine Nutzung durch Braunschweiger Vereine zu ermöglichen und sagt eine zeitnahe Information zu.

 

Auf Nachfrage erläutert Herr Loose die Veränderungen im Abfragemodus für die Übungsleiterentschädigungen. Die zum 05. Oktober 2021 beschlossene Sportförderrichtlinie sieht eine Veränderung des Modus der Abfrage der Übungsleiterentschädigung vor, weswegen eine Trennung des 3. Quartal 2021 (Abfrage und Bezuschussung nach der alten Fassung) und des 4. Quartal 2021 (Abfrage und Bezuschussung nach der neuen Fassung) erforderlich geworden ist. Beide Abfragen werden nacheinander in Kürze erfolgen.

 

RH Bach regt an, die städtischen Sportstätten grundsätzlich auch in allen Ferien zur Nutzung freizugeben. Von diesem Grundsatz soll nur im Bedarfsfall (Sperrung wegen Sanierung oder Grundreinigung) abgewichen werden. Herr Loose weist in diesem Zusammenhang auf die zusätzlich anfallenden Kosten für die Reinigung im Falle einer Öffnung auch in den Ferien hin.

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Erläuterungen und Hinweise