Rat und Stadtbezirksräte
17.03.2022 - 6 Anpassung der Angebote im Kindertagesstätten- u...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Arbogast
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 17.03.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Unter diesem Tagesordnungspunkt findet auch eine Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 8.5.1 und 8.6.1 statt.
Frau Streit erläutert die Beschlussvorlage.
Frau Hartmann-Kasties weist darauf hin, dass die Zielquote der Schulkindbetreuung angehoben werden sollte, da Eltern die Ganztagsbetreuung Ihrer Kinder nicht nur in den Kitas, sondern weiterhin auch nach Schuleintritt benötigen würden.
Im weiteren Verlauf erläutert Herr Albinus, dass der Ausbau der Schulkindbetreuung auch von der begrenzten Ressource Personal im FB 51 abhängig ist und dem FB 51 hier eine koordinierende Rolle mit den Schulen obliegt, die nicht an die Freien Träger abgegeben werden kann. In einer der nächsten Sitzungen soll dies noch einmal genauer dargestellt werden.
Die Vorlage wird einstimmig beschlossen.
Beschluss:
1. Den in den Anlagen A und B dargestellten Angebotsanpassungen zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2022/2023 wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt diese Angebotsanpassungen umzusetzen. Die erforderlichen Haushaltsmittel für den Kindertagesstättenbereich können für 2022 aus dem Budget des FB 51 gedeckt werden. Ab 2023 und Folgejahre werden die Mittel ggf. ergebnisbelastend im Haushalt eingeplant. In der Schulkindbetreuung wird der Mittelbedarf 2022 und Folgejahre aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt.
3. Stellen sich zu Beginn des neuen Kindergarten- bzw. Schuljahres derzeit noch nicht erkennbare Änderungen in der Belegungssituation dar, so sollen Angebotsanpassungen kostenneutral im lfd. Kindergarten - bzw. Schuljahr 2022/2023 im Einvernehmen mit dem Träger realisiert werden. Der Jugendhilfeausschuss wird im 4. Quartal 2022 über die vorgenommenen Änderungen unterrichtet.
4. Angebotsanpassungen in städtischen Kindertagesstätten und Schulkindbetreuungseinrichtungen haben Auswirkungen auf den jeweiligen Personal- und Stellenbedarf. Die Stellenanpassungen werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens berücksichtigt. Die Finanzierung erfolgt aus den im Budget zur Verfügung stehenden jeweiligen Sachmitteln.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
89 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
12,3 kB
|
