Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

01.03.2022 - 6 Fördergebiet Bahnstadt - "Wachstum und nachhal...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Plinke fragt, ob die Flächen über Erbpachtverträge an die Investoren vergeben werden könnten. Herr Ketelsen weist darauf hin, dass nur wenige Flächen im Eigentum der Stadt liegen und ein Ankauf nach ersten Sondierungen mit immensen Kosten verbunden wäre. Herr Ketelsen gibt an, diesen Punkt in der weiteren Planung zu betrachten. r die Flächen der Gleisharfe dauert die Entbehrlichkeitsprüfung der Deutschen Bahn noch bis ca. 2025 an.

 

Frau Schneider fragt, ob neben Geschosswohnungsbau auch Einfamilienhäuser vorgesehen sind. Sie fragt, ob Bindungstausch im Umfang von 30 Prozent zulässig wäre. Herr Ketelsen antwortet, dass eine effektive Flächennutzung angestrebt wird und aktuell von Geschossbau ausgegangen wird. Er lt den Umfang des genannten Bindungstausches gem. rdervorgabe r nicht zulässig. Frau Schneider fragt, ob die Zuschüsse an Bedingungen geknüpft werden könnten. Herr Ketelsen antwortet, dass zum einen die Kosten für die Investoren im Blick behalten werden müssen, und zum anderen die Förderauflagen verbindlich sind. Zudem fragt sie, ob ein Quartierszentrum vorgesehen ist. Ein Quartierszentrum im Bebelhof sei vorgesehen. Auf ihre Nachfrage zur Entwicklung von Spielflächenhrt Herr Ketelsen aus, dass dies in der weiteren Rahmenplanung, die derzeit mit externen Planungsbüros erarbeite wird, geprüft wird. Über Ersatzflächen für die betroffenen Kleingärten werden derzeit Gespräche geführt.

 

Herr Böttcher begrüßt die Berücksichtigung der Kreativwerkstatt „Die H_lle“. Er bringt den Änderungsantrag ein, wonach der Erhalt und die rderung vom Zirkus Dobbelino in die Entwicklungsziele aufgenommen und ein Standort im oder in der Umgebung des Bahnstadtgebietes gesucht werden soll. Herr Ketelsen weist darauf hin, dass Kontakt mit dem Betreiber besteht. Derzeit werden durch die Stadt Alternativstandorte geprüft, da die aktuell temporär durch den Zirkus gepachtete Fläche für die Quartiersaufwertung genutzt werden soll (Ersatzgärten, Erweiterung des Stadtgartens, Quartierszentrum, Entlastungsstraße, Stadteingang).

 

 

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Beschluss (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG) - ergänzt um den beschlossenen Änderungsantrag siehe 22-17874-01:

„Der in Anlage 1 beschriebenen Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts 2022 des Fördergebiets Bahnstadt „Wachstum und nachhaltige Erneuerung" wird zugestimmt."

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

14 dafür 0 dagegen 2 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise