Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

16.03.2022 - 3.1 Baugebiet Dibbesdorfer Straße-Süd, Erteilung vo...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Leuer erläutert den Sachverhalt und geht auf Fragen und Anmerkungen der Ratsmitglieder Johannes, Dr. Piest, Tegethoff, Jonas, Mehmeti und Kühn ein.

Die Verwaltung geht davon aus, dass weiterhin 20 Prozent des Geschosswohnungsbaus als sozialer Wohnraum realisiert werden. Protokollnotiz: Derzeit wird von insgesamt 262 Wohneinheiten (WE) ausgegangen, davon 150 WE im Geschosswohnungsbau. Demzufolge sind voraussichtlich 30 Sozialwohnungen zu errichten.

Baugenehmigungen als Geschäft der laufenden Verwaltung haben Bestand unabhängig vom Ergebnis des Verkehrsgutachtens und der Rechtsstreitigkeiten.

Der Umbau der Einmündung in die Bevenroder Straße mit Lichtsignalanlage an der Kreuzung (kein Kreisel) werde stattfinden, die Höhe der Kostenbeteiligung des Investors hänge vom Ergebnis des Verkehrsgutachtens ab. Ein Gerichtsverfahren sei denkbar.

Stadtbaurat Leuer erläutert beabsichtigte Instrumente zur Absicherung von Planungszielen, z. B. baulandpolitischer Grundsatzbeschluss, Festlegung der Anzahl der Wohneinheiten je Fläche im Bebauungsplan.

Eine kurze Mitteilung außerhalb von Sitzungen, die eine Übersicht zu möglichen Vorgaben/Kennzahlen im Bebauungsplan (Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl usw.) bietet, sagt Stadtbaurat Leuer zu.

Protokollnotiz: Ende März 2022 konnte ein öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen werden, in dem sich MT verpflichtet hat, in Abhängigkeit vom Ergebnis des derzeitig in Erarbeitung befindlichen Verkehrsgutachtens 75 % der Kosten der erforderlichen verkehrlichen Maßnahmen am Knotenpunkt Dibbesdorfer Straße/Bevenroder Straße zu übernehmen. Daraufhin sind noch im März die Baugenehmigungen für die Mehrfamilienhäuser Kornblumenstraße 5 (14 Wohneinheiten) und Kornblumenstraße 7/9 (18 Wohneinheiten) erteilt worden. Eine gutachterliche Aussage zu den erforderlichen verkehrlichen Maßnahmen wird voraussichtlich Mitte Juni möglich sein.

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Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

Erläuterungen und Hinweise