Rat und Stadtbezirksräte
03.03.2022 - 30.2 Haushaltssatzung 2022
Grunddaten
- TOP:
- Ö 30.2
- Datum:
- Do., 03.03.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
22-17912-02 Haushaltssatzung 2022
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
„Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 29. März 2022 wird der Finanz- und Personalausschuss um folgende Beschlussempfehlung gebeten:
1. Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2022 nach dem derzeitigen Stand mit
a) dem Haushaltsplan 2022 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm
2021 - 2025
b) den Haushaltsplänen 2022 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogrammen 2021 - 2025 für
- die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement
- die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
- die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c) dem Haushaltsplan 2022 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig" in der der Hauptvorlage (Drucks.-Nr.: 22-17912) beigefügten gegenüber dem Haushaltsentwurf 2022 veränderten Fassung
wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
2. Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).
3. Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.1 und 5.1).
4. Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.2, 5.2 und 7).
5. Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung (Anlagen 5.3 und 5.4) sowie die Änderungen an Wesentlichen Produkten und Maßnahmen (Anlage 3) werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen.
6. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im in der Endausfertigung des Haushaltsplanes 2022 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.“
Anlagen zur Vorlage
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