Rat und Stadtbezirksräte
03.03.2022 - 30.3 Haushaltssatzung 2022
Grunddaten
- TOP:
- Ö 30.3
- Datum:
- Do., 03.03.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
22-17912-03 Haushaltssatzung 2022
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Beratungsgang und Ergebnisse der Einzelabstimmungen zu den lfd. Nrn. 2 bis 5 des Beschlussvorschlags:
Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Flake erläutert das Verfahren zur Beratung über die Haushaltsvorlage. Zunächst werden die Ergänzungsvorlagen in absteigender Reihenfolge (beginnend mit der 3. Ergänzungsvorlage) und anschließend die Hauptvorlage behandelt. Dabei werden zunächst die einzelnen Anlagen aufgerufen und soweit erforderlich abgestimmt. Bei den Abstimmungen wird nach dem folgenden Verfahren vorgegangen:
Anträge, die zurückgezogen wurden, sind aus dem Beratungsgang genommen und werden nicht aufgerufen. Anträge, über die bereits im Fachausschuss eine Beschlussfassung erfolgt ist, sollen nicht erneut im FPDA aufgerufen werden. Der FPDA schließt sich in diesem Fall der Beschlussempfehlung des jeweiligen Fachausschusses an. Die Abstimmung erfolgt en bloc, sofern nicht von Mitgliedern des FPDA eine Beratung bzw. Beschlussfassung gewünscht wird. Anträge, die in zwei Ausschüssen behandelt wurden und die ein Ausschuss angenommen bzw. abgelehnt und ein anderer Ausschuss passieren lassen hat, gelten als angenommen bzw. abgelehnt und werden nicht erneut aufgerufen.
Abgestimmt werden müssen Anträge mit divergierender Empfehlung aus den Fachaus-schüssen sowie Anträge, die in den Fachausschüssen noch nicht abgestimmt worden sind. Jeder Antrag kann jedoch von den Ausschussmitgliedern erneut zur Abstimmung aufgerufen werden.
Der von Herrn Ratsherr Flake dargestellten Verfahrensweise wird zugestimmt.
Einzelabstimmungen zur 1. bis 3. Ergänzungsvorlage:
Aus Vereinfachungsgründen wurden die Einzelabstimmungen zu den Ergänzungsvorlagen für die Protokollierung in die jeweiligen Anlagen eingearbeitet.
Zur Hauptvorlage:
Zu lfd. Nr. 2 des Beschlussvorschlags:
Anlage 2 zur Vorlage
Finanzunwirksame Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte
Zu den Einzel-Abstimmungsergebnissen wird auf Anlage 1 zum Protokoll verwiesen.
Der FPDA stimmt über alle Anträge, die nicht einzeln aufgerufen werden, insgesamt ab.
Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung schließt sich der Ausschussempfehlung an.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 7 Dagegen: 0 Enthaltungen: 4
Zu lfd. Nr. 3 des Beschlussvorschlags:
Anlage 4.1 zur Vorlage
Finanzwirksame Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte (Ergebnishaushalt)
Zu den Einzel-Abstimmungsergebnissen wird auf Anlage 2 zum Protokoll verwiesen.
Der FPDA stimmt über alle Anträge, die nicht einzeln aufgerufen werden, insgesamt ab.
Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung schließt sich der Ausschussempfehlung an.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 7 Dagegen: 0 Enthaltungen: 3
Anlage 5.1 zur Vorlage
Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte (Investitionsprogramm 2021 - 2025)
Zu den Einzel-Abstimmungsergebnissen wird auf Anlage 3 zum Protokoll verwiesen.
Der FPDA stimmt über alle Anträge, die nicht einzeln aufgerufen werden, insgesamt ab.
Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung schließt sich der Ausschussempfehlung an.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 7 Dagegen: 0 Enthaltungen: 4
Zu lfd. Nr. 4 des Beschlussvorschlags:
Anlage 4.2 zur Vorlage
Ansatzveränderungen der Verwaltung (Ergebnishaushalt)
Die Änderungen werden insgesamt abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Anlage 5.2.1 zur Vorlage
Ansatzveränderungen der Verwaltung (Investitionsprogramm 2021 - 2025)
Zu den Einzel-Abstimmungsergebnissen wird auf Anlage 4 zum Protokoll verwiesen.
Der FPDA stimmt über alle Anträge, die nicht einzeln aufgerufen werden, insgesamt ab.
Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung schließt sich der Ausschussempfehlung an.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Anlage 5.2.2 zur Vorlage
Finanzhaushalt - Ansatzveränderungen der Verwaltung (ohne Experimentierklausel)
Die Änderungen werden insgesamt abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Anlage 5.2.3 zur Vorlage
Finanzhaushalt - Ansatzveränderungen der Verwaltung (nur Experimentierklausel)
Die Ansatzveränderungen werden insgesamt abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Anlage 7 zur Vorlage
Sonderrechnung Abfallwirtschaft - Ansatzveränderungen
Die Änderungen werden insgesamt abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Zu lfd. Nr. 5 des Beschlussvorschlags:
Anlage 5.3 zur Vorlage
Haushaltsneutrale Umsetzungen (IM)
Die Änderungen werden insgesamt abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Anlage 5.4 zur Vorlage
Finanzhaushalt - Haushaltsvermerke
Die Änderungen werden insgesamt abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Anlage 3 zur Vorlage
Veränderungen zu Strategischen Zielen, Wesentlichen Produkten und Maßnahmen
Die Änderungen werden insgesamt abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Beschluss:
„Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 29. März 2022 wird der Finanz- und Personalausschuss um folgende Beschlussempfehlung gebeten:
1. Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2022 nach dem derzeitigen Stand mit
a) dem Haushaltsplan 2022 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm
2021 - 2025
b) den Haushaltsplänen 2022 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogrammen 2021 - 2025 für
- die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement
- die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
- die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c) dem Haushaltsplan 2022 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig" in der der Hauptvorlage (Drucks.-Nr.: 22-17912) beigefügten gegenüber dem Haushaltsentwurf 2022 veränderten Fassung
wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
2. Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).
3. Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.1 und 5.1).
4. Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.2, 5.2 und 7).
5. Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung (Anlagen 5.3 und 5.4) sowie die Änderungen an Wesentlichen Produkten und Maßnahmen (Anlage 3) werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen.
6. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im in der Endausfertigung des Haushaltsplanes 2022 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.“
Beschluss:
„Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 29. März 2022 wird der Finanz- und Personalausschuss um folgende Beschlussempfehlung gebeten:
1. Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2022 nach dem derzeitigen Stand mit
a) dem Haushaltsplan 2022 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm
2021 - 2025
b) den Haushaltsplänen 2022 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogrammen 2021 - 2025 für
- die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement
- die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
- die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c) dem Haushaltsplan 2022 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig" in der der Hauptvorlage (Drucks.-Nr.: 22-17912) beigefügten gegenüber dem Haushaltsentwurf 2022 veränderten Fassung
wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
2. Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).
3. Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.1 und 5.1).
4. Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.2, 5.2 und 7).
5. Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung (Anlagen 5.3 und 5.4) sowie die Änderungen an Wesentlichen Produkten und Maßnahmen (Anlage 3) werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen.
6. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im in der Endausfertigung des Haushaltsplanes 2022 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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580,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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284,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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167,8 kB
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4
|
(wie Dokument)
|
80 kB
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