Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

11.05.2022 - 13 Bebauungsplan "Sudetenstraße", OE 40 Stadtgebie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Stadtbaurat Leuer begründet kurz die Beschlussvorlage und beantwortet Fragen und Anmerkungen der Ratsherren Dr. Piest und Jonas und von Frau Dr. Goclik. Da es sich um ein bereits bebautes Gebiet handelt, ist der Bebauungsplan nur in Teilbereichen verändert worden, z. B. aufgrund des Zentrenkonzeptes Einzelhandel. Im Teilbereich C sind Spielhallen zulässig. Das Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Braunschweig findet Anwendung. Wenn mögliche Flächen für Spielhallen im Stadtgebiet massiv verkleinert werden, besteht aus Sicht der Verwaltung die Gefahr, das gut funktionierende Vergnügungsstättenkonzept gerichtlich angreifbar zu machen. Bauleitplanerisch bietet es sich auch mit Blick auf Personalressourcen für andere Gebiete eher an, Klimaschutzaspekte zu vertiefen aufgrund eines höheren Wirkungsgrades. Ratsfrau und stellv. Bezirksbürgermeisterin Johannes sieht keine negativen Tendenzen und betont die Unterstützung des Vorhabens durch den Stadtbezirksrat 310 Westliches Ringgebiet.

Reduzieren

Beschluss:

"1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und gemäß § 4 a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen 5, 6 und 7 zu behandeln.

2. Der Bebauungsplan „Sudetenstraße", OE 40, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

3. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen."

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 10       Dagegen: 0       Enthaltungen: 0

Erläuterungen und Hinweise