Rat und Stadtbezirksräte
11.05.2022 - 14 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "An d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Gremium:
- Ausschuss für Planung und Hochbau
- Datum:
- Mi., 11.05.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Leuer erläutert die Beschlussvorlage und geht auf Fragen, Anmerkungen und Anregungen der Ratsmitglieder Johannes, Kluth, Mundlos, Kühn, Mehmeti und Jonas sowie von Frau Dr. Goclik und Frau Kraatz ein.
Generiert werden etwa 60 Wohneinheiten. Energetische Aspekte werden nicht im Bebauungsplan geregelt. Gerade weil klimatisch verträgliche Energieversorgung immer wichtiger wird, laufen bereits Gespräche mit Investoren und Energieversorgern mit dem Ziel einer beachtlichen Versorgungsquote aus regenerativen Energien, bestenfalls unter Verzicht auf fossile Energieträger.
Von Anpassungen an den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans, z. B. um symbolisch für das Verbot von Schottergärten zu sensibilisieren, wird im konkreten Fall abgeraten. In zukünftige Bebauungspläne wird ein Hinweis zum Verbot von Schottergärten standardmäßig aufgenommen. In den Baugenehmigungen ist ein solcher Hinweis bereits enthalten. (Im Übrigen siehe Mitteilung außerhalb von Sitzungen 22-18719.)
Stadtbaurat Leuer geht wunschgemäß auf umfangreiche Hochwasser-, Boden- und Schallgutachten, -konzepte und -maßnahmen ein. Viele der von Ausschussmitgliedern vorgeschlagenen Maßnahmen (z. B. Verwendung von Rasengittersteinen oder sog. Ökosteinen bei Umwandlung von Vorgärten in Pkw-Abstellplätze auferlegen, hohe Grundwasserstände nutzbar machen z. B. für Brunnenanlagen) sind möglich, jedoch Detailvorgaben der Verwaltung gerichtlich angreifbar oder deren Umsetzung nicht effektiv kontrollierbar. Stadtbaurat Leuer verweist auf individuelle Möglichkeiten im Einzelfall, eine Versickerung von Regenwasser auf dem jeweiligen Grundstück zu ermöglichen. Kfz-Parken im öffentlichen Raum ist im verkehrsberuhigten Bereich auf gekennzeichneten Flächen vorgesehen, die Anzahl wird im Straßenausbauplan einsehbar sein und bei etwa 0,25 je Wohneinheit zuzüglich Besucherverkehr liegen. Sofern der Bedarf besteht, wird Fahrrad-Parken im öffentlichen Raum ermöglicht.
Beschluss:
"1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und gemäß § 4 a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen 6, 7 und 8 zu behandeln.
2. Der Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „An der Schölke-Neu", HO 54 wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
3. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.
4. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „An der Schölke", HO 41 vom 04.03.2008 wird für die in Anlage 9 dargestellten Flächen aufgehoben."
Anlagen zur Vorlage
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4,2 MB
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807,7 kB
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(wie Dokument)
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577,1 kB
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8
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(wie Dokument)
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167,4 kB
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9
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595,2 kB
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10
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211,4 kB
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11
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(wie Dokument)
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138,3 kB
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12
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482,7 kB
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13
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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