Rat und Stadtbezirksräte
05.05.2022 - 3.1 Sachstandsbericht Altlasten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herlitschke
- Gremium:
- Umwelt- und Grünflächenausschuss
- Datum:
- Do., 05.05.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
22-18620 Sachstandsbericht Altlasten
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Romey vom FB Umwelt stellt den Sachstand zum Thema „Altlasten“ anhand einer Präsentation vor. Er berichtet über die Entstehung und die Entstehungsorte von Altlasten, stellt die Stoffe vor, die bei den Altlasten häufig vorkommen und stellt und den aktuellen Stand der Altlastensanierungen und des Monitorings im Bereich der Stadt Braunschweig vor. Zudem legt er dar, weshalb insbesondere der Grundwasserschutz zunehmend eine starke Bedeutung bekommen hat und stellt einige größere erfolgreiche Sanierungsmaßnahmen aus der Vergangenheit vor.
Nach dem Bericht stellt Ratsfrau von Gronefeld die Frage nach einem aktuellen Fall, der Altölhavarie in Riddagshausen. Herr Romey berichtet, dass die Sanierung noch läuft, der Bodenaushub aber bereits abgeschlossen ist. Gutachter hätten jedoch den tatsächlichen Umfang der erforderlichen Sanierung im Vorfeld nicht abgesehen.
Ratsfrau Johannes erkundigt sich bezüglich einer abgeschlossenen Maßnahme aus der Vergangenheit in der Luisenstraße auf dem ehemaligen Buchler-Gelände. Sie fragt an, um welche Schadstoffe es sich seinerzeit gehandelt habe. Zudem gibt sie an, dass insbesondere im westlichen Ringgebiet viel - teilweise auch mit Tiefgaragen - gebaut werde und hierbei das Grundwasser verdrängt werde. Sie bittet um Mitteilung, ob die Schadstoffe hierdurch ebenfalls verdrängt werden oder am Platz verbleiben.
Herr Romey berichtet, dass das ehemalige Buchler-Gelände mit einem nicht stark gefährlichen organischen Lösemittel kontaminiert war; die Sanierung sei seinerzeit vollständig durchgeführt worden. Bei Baumaßnahmen gebe es keine direkte Verdrängung, das Grundwasser werde untersucht und im Bedarfsfall gereinigt, bevor es abgeleitet wird.
Die Vertreterin der Umweltverbände Dr. Goclik fragt bezüglich der erwähnten Mineralölgemische nach, bei denen es auch mobilere und leichter flüchtige Varianten gibt. Ihrer Auffassung nach müssten diese sich bei älteren Ablagerungen bereits etwas verbreitet haben. Zudem bezieht sie sich auf die Mitteilung, bei der auch Betriebe erwähnt wurden und bittet um Mitteilung bezüglich des weiteren Vorgehens bei diesen Altlasten. Insbesondere interessiere sie sich für den Betrieb VW, der in direkter Nachbarschaft zu einem Trinkwasserschutzgebiet liege.
Herr Romey weist darauf hin, dass es häufig der Fall sei, dass eine hohe Mobilität der Altlasten auch eine hohe biologische Abbaubarkeit bedinge. Er weist darauf hin, dass die größte Problematik die chlorierten Kohlenwasserstoffe sei, die über lange Zeit ohne Veränderung im Untergrund verbleiben. Bezüglich der Betriebe weist er darauf hin, dass gerade die großen Betriebe sehr vorbildlich bei einer Beseitigung von - teilweise nicht selbst verursachten - Altlasten seien.
Ratsherr Dr. Piest bittet um nähere Angaben bezüglich der chlorierten Kohlenwasserstoffe im Trinkwasser und fragt an, ob es in Braunschweig eine Tendenz der Konzentration dieser Werte gebe.
Herr Romey teilt mit, dass es keinerlei nachweisbare chlorierte Kohlenwasserstoffe im Trinkwasser gebe. Bezüglich der Dioxine gebe es keine Anhaltspunkte, eine diesbezügliche Untersuchung durchzuführen. In diesem Zusammenhang betont er, dass sich diese Stoffe auch bei der Grundwasserreinigung extrem gut strippen lassen. Er erklärt den Vorgang des Strippens und weist darauf hin, dass bei dem starken Belüftungsprozess die chlorierten Kohlenwasserstoffe in die Luft übergehen und damit nahezu vollständig aus dem Wasser entfernt werden würden. Er betont, dass die Vorsorge entscheidend sei und in belastungsverdächtigen Bereichen kein Trinkwasser gefördert werde.
Ratsfrau Mundlos fragt nach, ob die Informationen nicht auch den Stadtbezirksräten übermittelt werden können. Gerade wegen der Gartenbrunnen auf privaten Grundstücken sei eine Mitteilung über mögliche Risiken oder Gefährdungen sinnvoll. Herr Gekeler gibt hierzu an, dass dies kein Problem sein sollte. Informationen erfolgen gerade für Gartenbrunnenbauer über die Anzeigepflicht solcher Brunnen.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Wendt, ob bei bekannten Verursachern von Umweltverschmutzungen denn auch der Regress geprüft wird, erklärt Herr Romey, dass es erste Priorität ist, eine Kostenerstattung seitens der Verursacher zu prüfen. Wenn diese nicht feststellbar seien, bzw. eine Regressnahme nicht möglich sei, erfolge die Prüfung einer Kostenübernehme durch die Eigentümer. Hier trete die Stadt teilweise in Vorleistung, um eine Schadensbeseitigung zu ermöglichen. Anschließend erfolge die Prüfung einer Kostenerstattung.
Ausschussvorsitzender Ratsherr Jonas bittet um Mitteilung, ob es die generelle Empfehlung gebe, bei einem privaten Brunnen eine Wasserprobe durch die Stadtwerke prüfen zu lassen. Des Weiteren stellt er die Frage, ob das Grundwasser, das zum strippen hochgepumpt werde, wieder ins Grundwasser zurückgepumpt werde oder oberflächlich, z. B. durch Einleitung in die Oker abgeleitet werde. Herr Romey teilt mit, dass die Abgabe einer Wasserprobe nicht nötig sei, da die betroffenen Bereiche dem Fachbereich Umwelt bekannt seien. Wer in einem Bereich, der mit Altlasten versehen ist, einen Brunnen bauen möchte, werde vom Fachbereich Umwelt entsprechend informiert. Eine anlasslose Untersuchung halte er daher für überflüssig. Bezüglich der Grundwasserrückführung gibt er an, dass beide Varianten durchgeführt werden. Gerade bei Grundwasser mit einem hohen Eisengehalt werde dieses den Fließgewässern über die Kanalisation zugeführt, da ansonsten die Pumpen beschädigt werden könnten.
Ausschussvorsitzender Ratsherr Jonas weist nochmal darauf hin, dass private Brunnenbohrungen anzumelden sind und fragt, ob ein Brunnenbohrer nur dann tätig werden darf, wenn ihm der Nachweis über die erfolgte Anmeldung vorliege. Herr Romey weist auf die entsprechende Firmenmoral und auf die Möglichkeit einer Nachmeldung hin, sofern der Anmeldeverpflichtung nicht nachgekommen wurde.
Protokollnotiz:
Herr Lehrmann nimmt an der Sitzung teil
Ausschussvorsitzender Ratsherr Jonas betont, dass aus seiner Sicht die Nachmeldung sehr wichtig sei, auch um den Überblick über die entnommene Wassermenge zur Aufrechterhaltung des Grundwasserpegels zu behalten.
