Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

03.05.2022 - 2 Beschluss zur Aktualisierung des Zentrenkonzept...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach einleitenden Worten von Herrn Mensink, Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation, gibt Herr Bürger vom Büro Acocella mittels einer Power-Point-Präsentation einen Überblick zum Stadtbezirk 330.

Anschließend beantwortet er Fragen aus den Reihen des Stadtbezirksrates.

 

Herr Dietrich erinnert an die kürzlich genehmigt Hundehalle im ehemaligen Lebensmitteldiscounter und die Ankündigung, dass die Halle anschließend abgerissen werden soll. Er bittet um Auskunft wie es zukünftig in Kralenriede weitergehen soll.

 

Herr Mensink betont, es handele sich um ein privates Grundstück auf das die Stadt Braunschweig keinen Einfluss habe. Sollte dort ein neuer Lebensmittelbetrieb öffnen gäbe es zwei sich überschneidende Isochronen, sodass sich die Zahl der fußläufig versorgten Einwohner nicht erhöhen würde.

 

Herr Plock verweist auf die Stellungnahme der Stadt Wolfenbüttel, wonach es Tendenzen zur Konzentration zu solitären autoaffinen Standorten wie z.B. im Bereich Gesundheit/Medizin gebe. Er fragt nach warum hier nicht mehr auf PPNV-Angebote gesetzt werde.

 

Herr Bürger erklärt, dazu habe er auch keine Idee parat.

 

Herr Plock ist der Auffassung, der Zuschlag auf Seite 294 zum Bereich Nordbahnhof/Hamburger Straße sei nicht praxistauglich.

Außerdem würden einige öffentliche soziale Einrichtungen wie z.B. die Kita der Lebenshilfe im hasenwinkel oder die Einrichtung im Schimmelhof fehlen. Ebenso die Außenstelle der Johannes-Selenka-Schule.

 

Den Vorschlag, nicht nur auf Darstellungen eines Einzugsbereichs für PKW sondern auch z.B. für den ÖPNV zu setzen, findet Herr Bürger sinnvoll, allerdings gehe es an dieser Stelle lediglich um die Darstellung eines schematischen Einzugsbereiches der Stadt Braunschweig.

Der ursprünglich als Nahversorgungszentrum ausgewiesene Bereich am Wendenring könne nicht mehr als Nahversorgungszentrum nach der gültigen Rechtsprechung ausgewiesen werden, da außer einem Supermarkt kein nennenswertes Einzelhandelsangebot vorhanden sei.

 

Den neuen Edeka-Markt an der Hamburger Straße habe man wegen der geplanten Bebauung am Mittelweg berücksichtigt.

 

Kindertagesstätten und andere öffentlich-soziale Einrichtungen seien nur im zentralen Versorgungsbereich dargestellt worden.

 

Herr Plock betont, er möchte gern die Entwicklungsmöglichkeit für den Bereich Wendenring/Mühlenpfordtstraße erhalten.

 

Herr Mensink geht darauf ein und erklärt, dass hier aufgrund der Bevölkerungsdichte eine Erweiterung möglich sein würde, unabhängig von der Einstufung im Zentrenkonzept Einzelhandel.

 

Herr Manlik erinnert an das Parkplatzproblem am Nibelungenplatz und äußert, auch der dortige Wochenmarkt könne die örtliche Versorgung sichern.

 

Herr Bürger erläutert, man könne mit dem Konzept das Parkplatzproblem nicht regeln.

 

Frau Bartsch erinnert bei dem Standort Kralenriede an die ehemals drei Geschäfte für den Einzelhandel, wovon nur noch 1 Betrieb übrig blieb. Inzwischen sei eine Veränderungssperre für das Gebiet beschlossen worden. Es gebe hier viel Durchgangsverkehr aber auch Radfahrer, die das Angebot in Anspruch nehmen würden. Die Bürgerinnen und Bürger würden auch einen längeren Fußmarsch als die angegebenen 10 Minuten in Kauf nehmen.

Es sei das ausdrückliche Ziel des ehemaligen Stadtbezirksrats Schunteraue gewesen, an diesen Standort wieder einen Vollsortimenter anzusiedeln.

Daher ihre Frage: wenn dem Konzept zugestimmt werde und ein Vollsortimenter dort öffnen wolle, dürfe er das dann noch?

 

Herr Bürger erläutert dazu, der Nahversorgungsstützpunkt dürfe erweitert werden. Die Größe des Marktes müsste durch ein begleitendes Gutachten auf Basis der landesplanerischen Vorgaben (Landesraumordnungsprogramm) geprüft werden.

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Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 1 NKomVG)

1. Das Zentrenkonzept Einzelhandel wird in der vorliegenden Form beschlossen.

 

2. Das Zentrenkonzept Einzelhandel ist die Grundlage für die Steuerung aller Einzel­handelsvorhaben. Das Konzept soll die Stärkung der Innenstadt und der Stadtteil- und Nahversorgungszentren sowie eine behutsame Entwicklung des großflächigen nicht zentrenrelevanten Einzelhandels an ausgewiesenen Standorten (Entwicklungs­schwerpunkten) gemäß seiner Ziele und Konzeptbausteine sicherstellen.

3. Zur Umsetzung der mit dem Zentrenkonzept Einzelhandel verfolgten Entwicklungs­ziele und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sind Bebau­ungspläne aufzustellen oder zu ändern, sobald und soweit dies erforderlich ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

11  dafür   0  dagegen   0  Enthaltungen

Erläuterungen und Hinweise