Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

05.05.2022 - 5 Neufestsetzung von Ortsdurchfahrtsgrenzen auf d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bezirksbürgermeister Disterheft thematisiert die Frage, ob sich bei den betroffenen Grundstückseigentümern durch die Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen eine Änderung bei den Straßenreinigungsgebühren und bei den Straßenreinigungspflichten ergibt. Einvernehmlich wird der Beschlussvorschlag wie folgt geändert:

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Beschluss (geändert): (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG)

Der Festsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen auf den Kreisstraßen K 29 und K 50 in Stöckheim wird unter den Bedingungen zugestimmt, dass r die betroffenen Grundstückseigentümer keine Straßenreinigungsgebühren und keine Änderung der Straßenreinigungspflichten entstehen.

Die Festsetzung soll zum 01.07.2022 erfolgen, ist zu verfügen und zeitnah öffentlich bekannt zu machen.“

 

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür: 17    dagegen: 0    Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise