Rat und Stadtbezirksräte
05.05.2022 - 5 Neufestsetzung von Ortsdurchfahrtsgrenzen auf d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Do., 05.05.2022
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bezirksbürgermeister Disterheft thematisiert die Frage, ob sich bei den betroffenen Grundstückseigentümern durch die Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen eine Änderung bei den Straßenreinigungsgebühren und bei den Straßenreinigungspflichten ergibt. Einvernehmlich wird der Beschlussvorschlag wie folgt geändert:
Beschluss (geändert): (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG)
„Der Festsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen auf den Kreisstraßen K 29 und K 50 in Stöckheim wird unter den Bedingungen zugestimmt, dass für die betroffenen Grundstückseigentümer keine Straßenreinigungsgebühren und keine Änderung der Straßenreinigungspflichten entstehen.
Die Festsetzung soll zum 01.07.2022 erfolgen, ist zu verfügen und zeitnah öffentlich bekannt zu machen.“
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
57,1 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
7 kB
|
