Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

17.05.2022 - 2 Beschluss zur Aktualisierung des Zentrenkonzept...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert gemeinsam mit Herrn Bürger vom beauftragten Büro Acocella die Beschlussvorlage und beantwortet im Anschluss einzelne Fragen, insbesondere zur Systematik der Erhebung, dem Ziel des Konzeptes und dessen Grenzen sowie zu einzelnen Standorten. Dabei  wird vor allem hervorgehoben, dass das Konzept einen Rahmen für die Ansiedlung des Einzelhandels darstellt. Einflussnahmen auf konkrete Maßnahmen stehen nicht in den Möglichkeiten der Verwaltung. Über das Konzept hinaus ergibt sich in den jeweiligen baurechtlichen Maßnahmen Gestaltungsspielraum für die beteiligten Bezirksräte.

Reduzieren

Beschluss (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG):

1. Das Zentrenkonzept Einzelhandel wird in der vorliegenden Form beschlossen.

 

2. Das Zentrenkonzept Einzelhandel ist die Grundlage für die Steuerung aller Einzel­handelsvorhaben. Das Konzept soll die Stärkung der Innenstadt und der Stadtteil- und Nahversorgungszentren sowie eine behutsame Entwicklung des großflächigen nicht zentrenrelevanten Einzelhandels an ausgewiesenen Standorten (Entwicklungs­schwerpunkten) gemäß seiner Ziele und Konzeptbausteine sicherstellen.

3. Zur Umsetzung der mit dem Zentrenkonzept Einzelhandel verfolgten Entwicklungs­ziele und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sind Bebau­ungspläne aufzustellen oder zu ändern, sobald und soweit dies erforderlich ist.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 2 Dagegen: 0 Enthaltungen: 2

Erläuterungen und Hinweise