Rat und Stadtbezirksräte
10.05.2022 - 7 Verwendung von bezirklichen Mitteln 2022 im Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verantwortlich: Kügler
- Datum:
- Di., 10.05.2022
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Nach Diskussion im Stadtbezirksrat über die Reihenfolge der Umsetzung der Maßnahmen zur Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens schlägt Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok vor, die Maßnahmen Nr. 1 (Geiteldestraße), Nr. 3 (Nettlingskamp/Eickweg) und die Nr. 4 (Starenweg) durchzuführen. Frau Bratschke regt an, als mögliche Maßnahme für das nächste Jahr sich die Situation auf der Westerbergstraße Ecke Turmstraße bei einem Ortstermin anzusehen.
Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok lässt über jeden Punkt einzeln abstimmen.
Herr Mehmeti nimmt an der Abstimmung zu den Punkten 3 bis 5 nicht teil.
Beschluss (geändert): (Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)
Die im Jahr 2022 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 222 - Südwest werden wie folgt verwendet:
1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens 17.500 € 12.100,00 €
2. Einrichtungsgegenstände bezirklichen Schulen 1.696,30 €
3. Ortsbüchereien 600,00 €
4. Grünanlagenunterhaltung 600,00 €
5. Hochbauunterhaltung Friedhöfe 4.300,00 €
6. Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe 1.500 € 900,00 €
Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
Zu Nr. 1: Bei der Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens soll die Nr. 1 „Geiteldestraße, die Nr. 3 „Nettlingskamp/Eickweg“ und die Nr. 4 „Starenweg“ durchgeführt werden.
Zu Nr. 6: Bei der Grünanlagenunterhaltung auf dem Ortsteilfriedhof Timmerlah sollen nach Möglichkeit alle Holzauflagen auf den Bruchsteinblöcken vor der Kapelle erneuert werden, daher wurde der Betrag von 900 € auf maximal 1.500 € erhöht.
