Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

11.05.2022 - 5.2.2 Bezahlbarer Wohnraum für Braunschweig - Änderun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Antrag 22-18079-02 wird durch Ratsherr Tegethoff eingebracht und - auch bezugnehmend auf die beiden Stellungnahmen der Verwaltung - durch die Ratsmitglieder Mehmeti und Jalyschko unterstützt. Antragspunkt 2 hat sich erübrigt. Es zeichnet sich keine Mehrheit dafür ab, die Vorstellung des Baulandmodells Wohnen und Ergebnisse aus dem Bündnis für Wohnen am 19.05.2022 abzuwarten.

Ratsfrau Mundlos gibt aktuelle erschwerte Bedingungen für Investoren zu bedenken (Materialmangel in der Baubranche, Personalmangel, Zinswende) und dass über die übrigen Wohneinheiten die Sozialquote kompensiert werden muss, was das Wohnen für die Mittelschicht teurer macht und Abwanderungen ins Umland fördern könnte.

Frau Dr. Goclik regt an, die Sozialbindung an die Warmmiete anstatt wie bisher an die Kaltmiete zu koppeln. Stadtbaurat Leuer hält es mittelfristig für denkbar, verweist im Übrigen auf unterschiedliche Fördertöpfe.

Stadtbaurat Leuer bekräftigt, dass die Verwaltung engagiert bezahlbaren Wohnraum fördert, dabei auch Einwohner*innen im Blick habe, die knapp außerhalb der Bemessungsgrenze für einen Wohnberechtigungsschein liegen, was mit Verifizierung des Baulandbeschlusses fortlaufend geschehe. Die Ankündigungen in der Stellungnahme 22-18079-03 gelten unabhängig von einem eventuellen neuen Ratsbeschluss.

 

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Beschluss (geändert):

1. Für alle in Entwicklung befindlichen und zukünftigen Baugebiete/Wohngebiete - Stichdatum ist das Datum des Ratsbeschlusses - wird eine Quote von mindestens 30 % sozialem Wohnungsbau in Form von preisgebundenem Wohnraum ausgewiesen. Maßstab ist dabei die Nutzfläche des fertigen Wohnraums.

2. Die Verwaltung überprüft bei Erweiterung von Mehrgeschossbauten im Bestand, ob die Einhaltung einer Sozialquote bei den neu errichteten Wohnungen eingefordert werden kann. Wenn dies durch das anzuwendende Baurecht möglich ist, wird die jeweils maximal mögliche Sozialquote Bestandteil der Baugenehmigung.

3. 2. In Abstimmung mit der Sozialverwaltung wird jeweils festgelegt, auf welche Wohnungsgrößen der preisgebundene Wohnraum verteilt werden soll. Entsprechende Regelungen sollen in die Bebauungspläne oder städtebaulichen Verträge aufgenommen werden. Die zuständigen Ausschüsse sind vor Festlegung zu beteiligen.

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Abstimmungsergebnis (geänderter Beschluss):

Dafür: 8       Dagegen: 2       Enthaltungen: 0

Erläuterungen und Hinweise