Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

18.05.2022 - 2 Beschluss zur Aktualisierung des Zentrenkonzept...

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Wortprotokoll

Frau Bezirksbürgermeisterin Sewella begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Rasmus Bürger (Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung GmbH) und Herrn Hermann Mensink (Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation). Herr Bürger und Herr Mensink stellen die wesentlichen Inhalte der Vorlage dar und geben einen Überblick über den Stadtbezirk Westliches Ringgebiet anhand einer Powerpoint Präsentation. Anschließend beantworten sie Fragen.

 

Frau Johannes fragt, warum nunmehr der Begriff "Aktualisierung" anstatt "Fortschreibung" verwendet wird.

 

Frau Grumbach-Raasch fragt, ob der hohe Regulierungsgrad erforderlich ist.

 

Herr Touhidi fragt, ob das Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger in die Betrachtung eingeflossen ist. 

 

Herr Richter spricht das Thema Öffentlichkeitsbeteiligung an. Auf seine Nachfrage antwortet Herr Bürger, dass das Thema „Sonntagsöffnungen“ nicht Gegenstand des Zentrenkonzeptes ist.

 

Frau Otto bringt den folgenden Änderungsantrag der CDU-Fraktion ein:

 

1.

Wir beantragen, dass der Frankfurter Platz und die Frankfurter Straße bis zum Knotenbereich mit der Luisenstraße und der Cammanstraße mit der dort vorhandenen Versorgungsstruktur für den Südbereich des westlichen Ringgebietes als weiteres Stadtteilzentrum ausgewiesen wird.“

 

Begründung:

Der Bereich Celler Straße/Weißes Roß erfüllt ausschließlich Versorgungsfunktionen und hat für den südlichen Bereich des westlichen Ringgebietes keine Zentrumsfunktion. Diese nimmt der Frankfurter Platz mit der Frankfurter Straße für den Süden war. Außer der Versorgungsfunktion übernimmt der Bereich aber auch soziale Funktionen. Er ist Treffpunkt und Veranstaltungsort für vielfältige Veranstaltungen.

 

2.

Wir beantragen, allen im Konzept im Bereich des westlichen Ringgebietes dokumentierten Verbrauchermärkten, Supermärkten wie Discountern, die Funktion „Nahversorgungsstützpunkt“ zuzuweisen“.

 

Begründung:

Es gibt für uns keine nachvollziehbaren Argumente, warum einem Einzelbetrieb an der

Juliusstraße diese Funktion zugewiesen werden soll, allen anderen aber nicht. Alle

Marktstandorte haben für das weitläufige und dicht bewohnte westliche Ringgebiet eine

wichtige Versorgungsfunktion und sind in ihrem Bestand, mit der Option zur Erweiterung

und/oder Qualitätsverbesserung zu erhalten.

 

Dem Argument, einzelnen Standorten müsse die Versorgungsfunktion und damit

Standortsicherung entzogen werden, weil sie die heutigen rechtlichen Standortvoraussetzungen nicht mehr erfüllen, kann in keiner Weise gefolgt werden. Diese neuen landesrechtlichen Regeln sind praxisfremd und nicht am Bürger orientiert.

 

Insbesondere die abwertende Beurteilung des Verbrauchermarktstandortes am

Madamenweg durch die Verwaltung kann nicht mitgetragen werden. Der Hinweis auf den Nahversorgungstützpunkt an der Juliusstraße ist wenig zweckdienlich und

rgerunfreundlich. Wir stimmen der Stellungnahme des Markbetreibers hinsichtlich der

zukünftigen steigenden Bedeutung des Standortes in Verbindung mit der Realisierung der Baugebiete „Feldstraße“ und „An der Schölke“ vollumfänglich zu. (Seiten 25 und 26, Anlage 1)

 

3.

Wir beantragen folgende Ergänzung des Konzeptes für den Bereich Gartenstadt: Die

Verwaltung wird beauftragt, für die Gartenstadt mit geeigneten Anbietern eine kleinteilige

Nahversorgungstruktur zu realisieren“.

 

Begründung:

r die Gartenstadt sollte es nicht so einfach hingenommen werden, dass die Situation so bleibt. Wenn die Lebensmittelkonzerne hier wegen fehlender Einwohnerzahlen nicht

investieren wollen, dann sollte daran gearbeitet werden, ob nicht eine Kombination aus

ckerei Café, Toto, Lotto, Zeitschriften, Kiosk, Poststelle mit Geldautomaten,

landwirtschaftliche Selbstvermarktung eine kleinteilige Versorgungsstruktur eingerichtet

werden kann, die auch als Begegnungspunkt für die Menschen im Stadtteil Gartenstadt dient.

 

4.

Der Bezirksrat stimmt dem Gesamtkonzept zu unter der Maßgabe, dass die

Änderungsanträge übernommen werden.

 

Frau Grumbach-Raasch begrüßt den Antrag.

 

Herr Mensink weist darauf hin, dass Handlungsaufträge an die Verwaltung in Punkt 3 des Änderungsantrages nicht Gegenstand des Zentrenkonzeptes sind und ggf. gesondert gestellt werden können. Frau Otto entgegnet, dass dieser Punkt auch zurückgezogen werden könnte.

 

Frau Sewella lässt über die Ziffern 1 und 2 und getrennt über Ziffer 3 des Änderungsantrages und anschließend über die Vorlage der Verwaltung abstimmen.

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Beschluss (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG):

1. Das Zentrenkonzept Einzelhandel wird in der vorliegenden Form beschlossen.

 

2. Das Zentrenkonzept Einzelhandel ist die Grundlage für die Steuerung aller Einzel­handelsvorhaben. Das Konzept soll die Stärkung der Innenstadt und der Stadtteil- und Nahversorgungszentren sowie eine behutsame Entwicklung des großflächigen nicht zentrenrelevanten Einzelhandels an ausgewiesenen Standorten (Entwicklungs­schwerpunkten) gemäß seiner Ziele und Konzeptbausteine sicherstellen.

3. Zur Umsetzung der mit dem Zentrenkonzept Einzelhandel verfolgten Entwicklungs­ziele und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sind Bebau­ungspläne aufzustellen oder zu ändern, sobald und soweit dies erforderlich ist.

 

 

Änderungsantrag der CDU-Fraktion (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

1.

Wir beantragen, dass der Frankfurter Platz und die Frankfurter Straße bis zum Knotenbereich mit der Luisenstraße und der Cammanstraße mit der dort vorhandenen Versorgungsstruktur r den Südbereich des westlichen Ringgebietes als weiteres Stadtteilzentrum ausgewiesen wird.“

 

2.

Wir beantragen, allen im Konzept im Bereich des westlichen Ringgebietes dokumentierten

Verbrauchermärkten, Supermärkten wie Discountern, die Funktion Nahversorgungsstützpunkt“ zuzuweisen.

 

3.

Wir beantragen folgende Ergänzung des Konzeptes für den Bereich Gartenstadt: Die

Verwaltung wird beauftragt, für die Gartenstadt mit geeigneten Anbietern eine kleinteilige

Nahversorgungstruktur zu realisieren“

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Verwaltungvorlage: 

 

11 dafür 0 dagegen 2 Enthaltungen

 

 

 

Ziffern 1 und 2 des Änderungsantrages:

 

11 dafür 0 dagegen 2 Enthaltungen

 

 

Ziffer 3 des Änderungsantrages:

 

7 dafür  0 dagegen 6 Enthaltungen  

Erläuterungen und Hinweise