Rat und Stadtbezirksräte
18.05.2022 - 2 Beschluss zur Aktualisierung des Zentrenkonzept...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Zusätze:
- Verantwortlich: Hornung
- Datum:
- Mi., 18.05.2022
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
Wortprotokoll
Frau Bezirksbürgermeisterin Sewella begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Rasmus Bürger (Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung GmbH) und Herrn Hermann Mensink (Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation). Herr Bürger und Herr Mensink stellen die wesentlichen Inhalte der Vorlage dar und geben einen Überblick über den Stadtbezirk Westliches Ringgebiet anhand einer Powerpoint Präsentation. Anschließend beantworten sie Fragen.
Frau Johannes fragt, warum nunmehr der Begriff "Aktualisierung" anstatt "Fortschreibung" verwendet wird.
Frau Grumbach-Raasch fragt, ob der hohe Regulierungsgrad erforderlich ist.
Herr Touhidi fragt, ob das Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger in die Betrachtung eingeflossen ist.
Herr Richter spricht das Thema Öffentlichkeitsbeteiligung an. Auf seine Nachfrage antwortet Herr Bürger, dass das Thema „Sonntagsöffnungen“ nicht Gegenstand des Zentrenkonzeptes ist.
Frau Otto bringt den folgenden Änderungsantrag der CDU-Fraktion ein:
1.
„Wir beantragen, dass der Frankfurter Platz und die Frankfurter Straße bis zum Knotenbereich mit der Luisenstraße und der Cammanstraße mit der dort vorhandenen Versorgungsstruktur für den Südbereich des westlichen Ringgebietes als weiteres Stadtteilzentrum ausgewiesen wird.“
Begründung:
Der Bereich Celler Straße/Weißes Roß erfüllt ausschließlich Versorgungsfunktionen und hat für den südlichen Bereich des westlichen Ringgebietes keine Zentrumsfunktion. Diese nimmt der Frankfurter Platz mit der Frankfurter Straße für den Süden war. Außer der Versorgungsfunktion übernimmt der Bereich aber auch soziale Funktionen. Er ist Treffpunkt und Veranstaltungsort für vielfältige Veranstaltungen.
2.
„Wir beantragen, allen im Konzept im Bereich des westlichen Ringgebietes dokumentierten Verbrauchermärkten, Supermärkten wie Discountern, die Funktion „Nahversorgungsstützpunkt“ zuzuweisen“.
Begründung:
Es gibt für uns keine nachvollziehbaren Argumente, warum einem Einzelbetrieb an der
Juliusstraße diese Funktion zugewiesen werden soll, allen anderen aber nicht. Alle
Marktstandorte haben für das weitläufige und dicht bewohnte westliche Ringgebiet eine
wichtige Versorgungsfunktion und sind in ihrem Bestand, mit der Option zur Erweiterung
und/oder Qualitätsverbesserung zu erhalten.
Dem Argument, einzelnen Standorten müsse die Versorgungsfunktion und damit
Standortsicherung entzogen werden, weil sie die heutigen rechtlichen Standortvoraussetzungen nicht mehr erfüllen, kann in keiner Weise gefolgt werden. Diese neuen landesrechtlichen Regeln sind praxisfremd und nicht am Bürger orientiert.
Insbesondere die abwertende Beurteilung des Verbrauchermarktstandortes am
Madamenweg durch die Verwaltung kann nicht mitgetragen werden. Der Hinweis auf den Nahversorgungstützpunkt an der Juliusstraße ist wenig zweckdienlich und
bürgerunfreundlich. Wir stimmen der Stellungnahme des Markbetreibers hinsichtlich der
zukünftigen steigenden Bedeutung des Standortes in Verbindung mit der Realisierung der Baugebiete „Feldstraße“ und „An der Schölke“ vollumfänglich zu. (Seiten 25 und 26, Anlage 1)
3.
„Wir beantragen folgende Ergänzung des Konzeptes für den Bereich Gartenstadt: Die
Verwaltung wird beauftragt, für die Gartenstadt mit geeigneten Anbietern eine kleinteilige
Nahversorgungstruktur zu realisieren“.
Begründung:
Für die Gartenstadt sollte es nicht so einfach hingenommen werden, dass die Situation so bleibt. Wenn die Lebensmittelkonzerne hier wegen fehlender Einwohnerzahlen nicht
investieren wollen, dann sollte daran gearbeitet werden, ob nicht eine Kombination aus
Bäckerei Café, Toto, Lotto, Zeitschriften, Kiosk, Poststelle mit Geldautomaten,
landwirtschaftliche Selbstvermarktung eine kleinteilige Versorgungsstruktur eingerichtet
werden kann, die auch als Begegnungspunkt für die Menschen im Stadtteil Gartenstadt dient.
4.
Der Bezirksrat stimmt dem Gesamtkonzept zu unter der Maßgabe, dass die
Änderungsanträge übernommen werden.
Frau Grumbach-Raasch begrüßt den Antrag.
Herr Mensink weist darauf hin, dass Handlungsaufträge an die Verwaltung in Punkt 3 des Änderungsantrages nicht Gegenstand des Zentrenkonzeptes sind und ggf. gesondert gestellt werden können. Frau Otto entgegnet, dass dieser Punkt auch zurückgezogen werden könnte.
Frau Sewella lässt über die Ziffern 1 und 2 und getrennt über Ziffer 3 des Änderungsantrages und anschließend über die Vorlage der Verwaltung abstimmen.
Beschluss (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG):
1. Das Zentrenkonzept Einzelhandel wird in der vorliegenden Form beschlossen.
2. Das Zentrenkonzept Einzelhandel ist die Grundlage für die Steuerung aller Einzelhandelsvorhaben. Das Konzept soll die Stärkung der Innenstadt und der Stadtteil- und Nahversorgungszentren sowie eine behutsame Entwicklung des großflächigen nicht zentrenrelevanten Einzelhandels an ausgewiesenen Standorten (Entwicklungsschwerpunkten) gemäß seiner Ziele und Konzeptbausteine sicherstellen.
3. Zur Umsetzung der mit dem Zentrenkonzept Einzelhandel verfolgten Entwicklungsziele und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sind Bebauungspläne aufzustellen oder zu ändern, sobald und soweit dies erforderlich ist.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
1.
„Wir beantragen, dass der Frankfurter Platz und die Frankfurter Straße bis zum Knotenbereich mit der Luisenstraße und der Cammanstraße mit der dort vorhandenen Versorgungsstruktur für den Südbereich des westlichen Ringgebietes als weiteres Stadtteilzentrum ausgewiesen wird.“
2.
„Wir beantragen, allen im Konzept im Bereich des westlichen Ringgebietes dokumentierten
Verbrauchermärkten, Supermärkten wie Discountern, die Funktion Nahversorgungsstützpunkt“ zuzuweisen.“
3.
„Wir beantragen folgende Ergänzung des Konzeptes für den Bereich Gartenstadt: Die
Verwaltung wird beauftragt, für die Gartenstadt mit geeigneten Anbietern eine kleinteilige
Nahversorgungstruktur zu realisieren“
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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601,9 kB
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