Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

19.05.2022 - 2 Beschluss zur Aktualisierung des Zentrenkonzept...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach einleitenden Worten von Herrn Mensink, Fachbereich Stadtplanung und Geoinformationen, gibt Herr Bürger vom Büro Dr. Acocella mittels einer Powerpoint-Präsentation einen allgemeinen Überblick und anschließend einen Überblick zum Stadtbezirk 221.

 

Auf Nachfrage von Herrn Bezirksbürgermeister Hitzmann erläutert Herr Mensink, dass das Zentrenkonzept nicht dazu dient, regional etwas wegzunehmen, sondern dass das Konzept in erster Linie dazu dient, die Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Braunschweig zu steuern.

 

Herr Oldenburger fragt nach der Verkaufsflächenprognose, die zur Quantifizierung des Entwicklungsspielraumes bis 2030 im Zentrenkonzept durchgeführt wurde.

 

Auf Anfrage von Frau Bakoben, wann die Umsetzung der Handlungsempfehlungen erfolgen, erläutert Herr Mensink, dass die Umsetzung Schritt für Schritt im weiteren Verfahren erfolgt. 

 

r Einwohnerfragen wird die Sitzung von 20:20 Uhr bis 20:25 Uhr unterbrochen. Hierbei spricht Herr Römer den Arbeitskreis „Neue Mitte“ an, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, den Bereich Alsterplatz-Esteweg-Dosseweg bis hin zum „Marktplatz“ an der Emmauskirche neu zu gestalten. Man ist über die Antwort der Verwaltung (vgl. DS 22-18089-01) enttäuscht, dass zukünftig kein Vertreter der Verwaltung an den Sitzungen des Arbeitskreises mehr teilnehmen wird, obwohl die Arbeit den Handlungsempfehlungen des Zentrenkonzepts entsprechen.    

 

Anschließend sst Herr Bezirksbürgermeister Hitzmann über die Vorlage abstimmen.

 

 

 

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Beschluss: (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG)

 

1. Das Zentrenkonzept Einzelhandel wird in der vorliegenden Form beschlossen.

 

2. Das Zentrenkonzept Einzelhandel ist die Grundlage für die Steuerung aller Einzel­handelsvorhaben. Das Konzept soll die Stärkung der Innenstadt und der Stadtteil- und Nahversorgungszentren sowie eine behutsame Entwicklung des großflächigen nicht zentrenrelevanten Einzelhandels an ausgewiesenen Standorten (Entwicklungs­schwerpunkten) gemäß seiner Ziele und Konzeptbausteine sicherstellen.

3. Zur Umsetzung der mit dem Zentrenkonzept Einzelhandel verfolgten Entwicklungs­ziele und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sind Bebau­ungspläne aufzustellen oder zu ändern, sobald und soweit dies erforderlich ist.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür: 4    dagegen: 0    Enthaltungen: 10

Erläuterungen und Hinweise