Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

21.06.2022 - 6 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Er...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Winter führt in die Vorlage der Verwaltung ein.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Viergutz erklärt Frau Winter, dass die Kostenerstattungsbeträge zweckgebunden für die betreffenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verwendet werden. Frau Müller ergänzt hierzu beispielhaft die Baugebiete Völkenrode-Nord und Volkmarode-Nord, bei denen Kostenerstattungsbeträge erhoben wurden. Sofern Baugebiete wie beim Baugebiet Stöckheim-Süd von einem Erschließungsträger entwickelt werden, wird in den textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan geregelt, welcher Ausgleich herzustellen ist.

Reduzieren

Beschluss:

„Die 1. Änderung der Kostenerstattungssatzung wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen."

Reduzieren

Abstimmungsergebnis (Empfehlung an VA und Rat):

Dafür: 8        Dagegen: 0       Enthaltungen: 0

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise