Rat und Stadtbezirksräte
22.06.2022 - 3.1 Klimagerechtes Bauen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herlitschke
- Gremium:
- Ausschuss für Planung und Hochbau
- Datum:
- Mi., 22.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
22-18907 Klimagerechtes Bauen
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Stadtrat Herlitschke und Herr Eckermann kündigen an, das Integrierte Klimaschutzkonzept 2.0 (IKSK 2.0) unmittelbar nach der Sommerpause zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Mitteilung 22-18907 beleuchtet vorab den Bausektor und nennt u. a. Ziele und Maßnahmen für mehr Klimaneutralität, welche die Verwaltung konkret z. B. an Schulen umsetzen möchte.
Nach einer Vorstellung der Mitteilung gehen Stadtrat Herlitschke und Herr Eckermann auf die Fragen von Ratsfrau von Gronefeld zum Ziel der Mitteilung und den Maßnahmen für Bestandsbauten ein. Der Neubau, die Ausweitung und der Umbau vieler Gebäuden ist unter anderen Prioritäten - unabhängig vom Klimaschutz - bereits notwendig. Im Rahmen solcher Baumaßnahmen werden dann entsprechende Klimaschutzmaßnahmen mitgeplant. Aber auch bei Gebäuden, bei denen keine baulichen Maßnahmen geplant sind, können klimaschutztechnische Erneuerungen notwendig sein und entsprechend erfolgen. Nicht jedes Altgebäude kann in den Passivhausstandard gebracht werden. Es können aber Komponenten, die normalerweise im Passivhausstandard eingebaut werden, in die Gebäude integriert werden und damit zu Verbesserungen im Klimaschutz führen.
Ratsherr Volkmann fragt nach Maßnahmen zur CO2-Minderung bei verwendeten Baumaterialien. Es wird sich grundsätzlich um den Bau mit klimaschonenden Materialien bemüht. Auf manche Baumaterialien, wie Beton oder Stahl, kann aus statischen Gründen nicht vollständig verzichtet werden. Diese sollen aber, sofern das Angebot besteht, aus klimaschonender Produktion stammen. Die Verwendung klimaschonenderer Materialien, beispielsweise bei Dämmung oder Fenstern, ist möglich, allerdings auch kostenaufwendig. Klimaneutralität und Kosten von Materialien sind im Einzelfall zu beurteilen und abzuwägen.
Es werden Fragen des Ratsherrn Dr. Piest und von Herrn Röver beantwortet. Die Planungen für den Aufbau von PV-Anlagen auf Parkplätzen beziehen sich vor allem auf flächengroße Parkplätze. Die Kosten für die Konstruktion der PV-Anlagen sind sehr hoch, es ist eine wirtschaftliche Abwägung nötig. Das Anbringen von PV-Anlagen ist nicht bei jedem Bestandsgebäude möglich, beispielsweise aufgrund von Denkmalschutz. Es wird nach Konstruktionen gesucht, die sich wirtschaftlicher umsetzen lassen.
Es liegen alte Bestandsaufnahmen der energietechnischen Untersuchung der städtischen Liegenschaften vor. Diese sind nicht hundertprozentig als Basis für heutige Planungen übertragbar. Es sind ständig fortgeführte Analysen erforderlich, da sich die Anforderungen verändert haben. Die Untersuchungen aktuell zu halten, ist aufgrund der Menge betroffener Liegenschaften eine Herausforderung.
Ratsfrau von Gronefeld fragt, wann die Ergebnisse der Bestandsaufnahme vorliegen werden. Erste Maßnahmen, bei denen besonders hoher Bedarf besteht, können bis zum nächsten Jahr geplant sein. Eine Strukturierung und Priorisierung aller Liegenschaften wird sich auch noch auf das Jahr 2023 erstrecken.
Es wird auf die Frage von Ratsfrau Kluth geantwortet. Eine Kompensation der Altgebäude durch höhere Standards in Neubauten wäre erstrebenswert, ist aber mit den Kosten und dem Arbeitseinsatz abzuwägen. Zu beachten wäre, dass durch den kompensatorischen Neubau bauliche Veränderungen an anderen Gebäuden nicht zu kurz kommen. Ob die Kompensation möglich ist, ist noch nicht ermittelt.
Sobald der Haushalt freigegeben ist, kann neues Personal mit entsprechender Expertise gesucht und eingestellt werden.
