Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

23.06.2022 - 15 Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Einste...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

 

Beschluss:

1. Die Bereitstellung von bis zu 35 Ausbildungsplätzen zum 1. August 2023 für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste - davon bis zu 5 Plätze für die Zulassung von Beamtinnen und Beamten zum Aufstieg in diese Laufbahngruppe bzw. zum Angestelltenlehrgang II - wird genehmigt. Um sicherstellen zu können, dass möglichst alle Stellen besetzt werden, wird die Verwaltung ermächtigt, darüber hinaus bis zu 15 weitere Einstellungsangebote für eine Einstellung als Nachwuchskraft für diese Laufbahn zu erteilen.

 

2. Die Bereitstellung von bis zu 20 Ausbildungsplätzen für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste zum 1. August 2023 wird genehmigt.

 

3. Die Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste zum 1. Oktober 2023 wird genehmigt.

 

4. Die Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste zum 1. Oktober 2023 wird genehmigt.

 

5. Die einzustellenden Beamtennachwuchskräfte erhalten die Zusage, dass sie bei Bestehen der Laufbahnprüfung und Erfüllen der sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen (charakterliche/gesundheitliche Eignung) nach Abschluss der Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden.

 

6. Die Einstellung von bis zu 10 Auszubildenden für den Beruf der Kauffrau/des Kaufmannes für Büromanagement und eines Auszubildenden für den Beruf der Vermessungstechnikerin/des Vermessungstechnikers wird zum 1. September 2023 genehmigt. Den einzustellenden Auszubildenden wird eine unbefristete Übernahme zugesichert, sofern sie die Ausbildung erfolgreich abschließen und die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.

 

7. Die Bereitstellung von 7 Ausbildungsplätzen für ein duales Studium in den dualen Studiengängen Informatik, Elektro- und Informationstechnik, Energie- und Gebäudetechnik sowie Geoinformatik wird zum 1. August 2023 genehmigt. Außerdem wird zum 1. August 2023 ein Stipendium für den Studiengang Verwaltungsinformatik an der Hochschule Hannover angeboten. Die unbefristete Übernahme wird zugesichert, sofern das Studium erfolgreich abgeschlossen wird und die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.

 

8. Die Einstellung von bis zu 7 Nachwuchskräften für eine Ausbildung in Kombination mit einer anschließenden Feuerwehrausbildung wird zum 1. September 2023 genehmigt. Nach der Erstausbildung werden diese Nachwuchskräfte bis zum Beginn des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr im Beschäftigtenverhältnis in Vollzeit übernommen, sofern sie die Abschlussprüfung bestehen und die charakterliche, gesundheitliche und sportliche Eignung für den Feuerwehrdienst gegeben ist.

 

9. Sollte sich in einzelnen Berufen ein bisher nicht absehbarer Bedarf ergeben, wird der Verwaltung die Ermächtigung erteilt, diese Ausbildungsplätze im Rahmen der beschlossenen Ressourcen flexibel zu besetzen.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür: 10      Dagegen: 0      Enthaltung: 0

Erläuterungen und Hinweise