Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

14.06.2022 - 4.1 Beschluss zur Aktualisierung des Zentrenkonzept...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ausschussvorsitzender Schatta kündigt an, dass die Fraktionen sich auf ein Passierenlassen der Vorlage geeinigt haben. Herr Mensink vom städtischen Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation informiert mit einer kurzen Präsentation zum Ergänzungsbeschluss Zentrenkonzept und zu den drei wesentlichen Änderungsvorschlägen aus den Bezirksräten. Ratsfrau Braunschweig zeigt sich verwundert, dass der Mehrheit der Änderungsvorschläge aus den Stadtbezirksräten nicht entsprochen wurde. Herr Mensink erläutert ergänzend zu den Ausführungen in der Vorlage die Gründe, die gegen die Umsetzung einzelner Vorschläge sprechen (z. B. entgegenstehende Bebauungspläne), und betont, dass ein Abweichen teilweise aus rechtlichen und fachlichen Gründen nicht möglich ist. Dies führt beispielsweise dazu, dass ein bestehender Supermarkt neugebaut oder modernisiert, nicht aber erweitert werden dürfte. Die Vorschläge aus den Stadtbezirksräten wurden aber zur Kenntnis genommen und geprüft. Im Folgenden diskutiert der Ausschuss die Rolle von Nahversorgungszentren und die Möglichkeiten der Beteiligung der Stadtbezirke. Ratsfrau Jaschinski-Gaus bittet um Auskunft, inwieweit soziale Faktoren und entsprechende Planungen (z. B. Altenhilfe, Pflegeplanung, ÖPNV-Entwicklung) in das Konzept einfließen. Herr Mensink betont, dass das Zentrenkonzept seit 30 Jahren besteht und sich bestehenden Zentren widmet, in denen eine entsprechende Infrastruktur bereits vorhanden ist. Zudem handelt es sich um ein Zentrenkonzept Einzelhandel, sodass der Fokus entsprechend ausgerichtet ist. Wirtschaftsdezernent Leppa verweist auf den klaren Fokusbereich des Konzepts und dessen Verortung in der Stadtplanung. Die Frage der Integration von Fachplanungen und -konzepten wie etwa im Sozialbereich und Aufnahme weiterer Anmerkungen aus den Stadtbezirksräten erfolgen in der übergeordneten Ebene der Stadtentwicklung, die die Funktionen in der Stadt integrativ betrachtet und koordiniert. Das Zentrenkonzept ist ein Fachkonzept, das den Vorgaben des Landes und der Rechtsprechung genügen muss, um gegen etwaige Fehlentwicklungen vorgehen zu können. Es ist deshalb ein weiterer Baustein neben Sozial- und Mobilitätsentwicklungsplanung. Die Ebene der Stadtentwicklung wird im ISEK thematisiert und als Vorgabe auch bei der Bauleitplanung berücksichtigt. Das Zentrenkonzept bietet auch ein Muster, das die Funktion zukünftiger B-Pläne vorgibt und der Verwaltung einen konzeptionellen Rahmen geben soll, entsprechende B-Pläne und Bauanträge von Investoren so auszugestalten, dass sie mit dem Zentrenkonzept konform sind.

 

 

Der Wirtschaftsausschuss lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung in der Sache passieren.

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Der Wirtschaftsausschuss lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung in der Sache passieren.

 

 

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Abstimmungsergebnis (zum Antrag über passieren lassen) - gemeinsame Abstimmung mit Vorlage 22-18525:

dafür: 10   dagegen: 0   Enthaltungen: 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise