Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

14.09.2022 - 9.1 Aufstellung Bebauungsplan und Veränderungssperr...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Ratsherr Dr. Piest bringt den Antrag der BIBS-Fraktion ein. Er erklärt, den Antrag zurückzuziehen, nachdem nun die Baugenehmigung erteilt wurde. Er bittet ungeachtet dessen aber um Beantwortung der Frage, weshalb dem Bauherrn die Baugenehmigung nicht verwehrt wurde. Er bittet die Verwaltung darüber hinaus, die Belkerung mit in das angekündigte Gespräch mit den Eigentümerinnen und Eigentümern einzubeziehen.

 

Protokollnotiz: Ratsfrau Kluth verlässt um 16:57 Uhr die Sitzung.

 

Protokollnotiz: Ratsherr Jonas verlässt um 16:58 Uhr die Sitzung.

 

Protokollnotiz: Ratsfrau Kluth nimmt ab 17:00 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Herr Kühl stellt die für die Verwaltung bestehende grundsätzliche baurechtliche Situation in Genehmigungsverfahren dar, erläutert das Vorgehen in dem hier vorliegenden Verfahren und stellt die intensive Befassung mit der planungsrechtlichen Grundlage vor dem Hintergrund der im Jahr 1957 erfolgten Festsetzung als Vorbehaltsfläche Ladenbau durch die damalige Gemeinde Stöckheim dar. In dem betreffenden Gebiet stehen Wohnnutzung und gewerbliche Nutzungen in einem ausgewogenen Verhältnis und stellen eine typische Einstufung als Mischgebiet dar. In einem Mischgebiet ist ein Boarding House zur temporären Unterbringung von Handwerkern oder auf Montage tätigen Personen als Hauptzielgruppe allgemein zulässig. Aus diesem Grunde gab es keinen Anlass, die Genehmigung zu versagen.

 

Protokollnotiz: Ratsfrau Jonas nimmt ab 17:02 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Protokollnotiz: Ratsfrau Mundlos verlässt um 17:03 Uhr die Sitzung.

 

Protokollnotiz: Ratsherr Volkmann verlässt um 17:05 Uhr die Sitzung.

 

Protokollnotiz: Ratsfrau Mundlos nimmt ab 17:05 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Herr Schmidbauer ergänzt, dass sdtebauliche Gnde vorliegen müssen, um einen Bebauungsplan aufstellen zu dürfen. Wird ein Bebauungsplan aufgestellt, handelt es sich um einen sog. Angebots-Bebauungsplan, der keine Verpflichtung enthält, bestimmte zulässige Nutzungen anzusiedeln. Deshalb sieht die Verwaltung keinen Grund, einen Bebauungsplan aufzustellen und auch keine Veränderungssperre zu erlassen, da aktuell kein Bauantrag mehr vorliegt.

 

Protokollnotiz: Ratsherr Volkmann nimmt ab 17:08 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Herr Schmidbauer hrt weiter aus, dass durch einen Bebauungsplan eine Nutzung nicht erzwungen werden kann, weshalb die Verwaltung ein gemeinsames Gespräch mit den Eigenmerinnen und Eigentümern angeboten hat. Auch wenn das Interesse der Nachbarschaft nachvollziehbar ist, hält es die Verwaltung für zweckdienlicher, das Gespch mit den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern ohne Beteiligung Dritter zu führen. Über das Gesprächsergebnis wird die Verwaltung informieren.

 

Stadtbaurat Leuer weist darauf hin, dass der vorliegende Antrag 22-19143 zum Ausschuss für Planung und Hochbau eingebracht wurde und kein Beschluss des Stadtbezirksrates 211 Braunschweig-Süd vorliegt. Insofern ist die Darstellung im Sachverhalt der Stellungnahme nicht korrekt.

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Beschluss:

1) Die Verwaltung möge für das im Betreff genannte Stadtgebiet einen neuen Bebauungsplan erstellen.

2) Bis zur Fertigstellung des neuen Bebauungsplanes soll eine Veränderungssperre Ziele und Zwecke der neuen Planung sichern.

 

 

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Ergebnis:

Der Antrag wird zurückgezogen.

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