Rat und Stadtbezirksräte
13.09.2022 - 7.1 Entwicklung einer Erhaltungssatzung für den Ber...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Di., 13.09.2022
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
Wortprotokoll
Herr Hillger fragt, wann die im letzten Absatz der Mitteilung genannte Verordnung in Kraft tritt und ob der Regelungsgehalt auch Teilgebiete umfassen kann.
Herr Rau weist auf zwei neue Wohngebiete hin, die dort einbezogen werden sollten.
Frau Bezirksbürgermeisterin Sewella hätte eine Milieuschutzsatzung als wichtig empfunden und nennt als Beispiel die Stadt Berlin.
Frau Weikum betont, dass eine Erhaltungssatzung nicht das geeignete Instrument ist, um günstigen Wohnraum zu erhalten. Sie begründet dies mit dem hohen Arbeitsaufwand und den geringen Steuerungsmöglichkeiten. So könne die Höhe der Mieten beispielsweise nicht beeinflusst werden. Sie weist auf die vom Land geplante Verordnung als Steuerungsinstrument hin. (Anmerkung: die Verordnung ist zwischenzeitlich in Kraft getreten. Das Land Niedersachsen hat Braunschweig zum Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt erklärt. Damit wird die Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig.)
Herr Hillger weist darauf hin, dass die Aufwertung als Folge von Neubauten in der Regel Mietpreiserhöhungen nach sich zieht.
Herr Glaser weist darauf hin, dass nach den zur Verfügung gestellten Informationen erneut eine Nutzungsänderung von Wohnnutzung in Ferienwohnung angestrebt wird. Er habe diese Nutzungsänderungen bereits in einer vergangenen Sitzung kritisiert und ihm sei bestätigt worden, dass die Verwaltung die Thematik im Blick behalten werde.
Frau Johannes betont, dass es eines Instrumentes zur Beeinflussung der Mieten bedarf und führt die zusätzliche Schaffung von Wohnraum in Innenhöfen der Kreuzstraße an. Sie hält eine Erhaltungssatzung für erforderlich.
Nach Ansicht von Frau Grumbach-Raasch nimmt die Verwaltung das Thema der Bebauung von Innenhöfen in der Kreuzstraße nicht ernst. Die Bebauung ziehe eine Preiserhöhung nach sich.
Frau Sewella sieht das grundsätzliche Problem, dass Gebiete nach der Entlassung aus dem Sanierungsgebiet durch weitergehende Entwicklungen Preissteigerungen erfahren.
