Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

08.09.2022 - 7.1 Integriertes Klimaschutzkonzept 2.0 (IKSK 2.0)Ä...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ratsfrau Frau Gronefeld bringt den Änderungsantrag der CDU-Fraktion ein. In dem vorgestellten Konzept fehle es an konkreten Maßnahmen. Dies soll durch den eingebrachten Änderungsantrag konkretisiert werden und anhand von fundierten Zahlen begründet werden. Wichtig ist auch eine Überprüfung der Zwischenziele. Dies soll mit dem Änderungsantrag konkret beschlossen werden.  

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Das als Anlage 1 an die Ursprungsvorlage (DS.-Nr. 22-18957 <tel:22-18957>) beigefügte Klimaschutzkonzept 2.0 (IKSK 2.0) wird unter der Maßgabe beschlossen, dass die enthaltenen Berechnungen nachträglich realistisch aufgearbeitet werden, ggf. unter Hinterlegung eines zeitlich gestreckten Alternativplans. Dabei sind besonders folgende Punkte zu beachten:

Anpassung des IKSK 2.0. an die Anforderungen des Niedersächsischen Klimagesetzes vom 28.06.2022

Dies beinhaltet u. a.:

- Erstellung des Gebäude-Energieberichtes erstmalig für das Jahr 2022 (Veröffentlichung in 2023) gem. § 17 KlimaG,

- Vorbereitung der kartierten Wärmeplanung auf der Grundlage einer systematischen und qualifizierten Datenerhebung mit zähler- oder gebäudescharfen Angaben zu Art, Umfang und Standorten des Energie- oder Brennstoffverbrauches usw. gem. §§ 20, 21 KlimaG neue Fassung,

- Anpassung der klimagerechten Bauleitplanung hinsichtlich der neuen Vorgaben für die Mindestfläche an Photovoltaik auf Dächern und Parkplätzen gem. § 32 a NBauO neue Fassung,

- Vorbereitung des Entsiegelungkatasters gem. § 19 KlimaG neue Fassung (vgl. Pos. 2.5 des Maßnahmenkatalogs - Anpassungsstrategie) sowie

- Festlegung eines Zwischenziels in Form der Reduktion von THG-Emissionen in Bezug zur Anfangsbilanz gem. § 18 I Nr. 3 KlimaG neue Fassung und nicht nur die Mitteilung, wieviel Prozent an Maßnahmen umgesetzt sein soll (vgl. Pos. 1.8. des Maßnahmenkatalogs - Monitoring und Controlling der Klimaschutzaktivitäten).

E-Mobilität

Eine realistische Berechnung der bis 2030 zu erwartenden Anzahl von Elektrofahrzeugen auf der Basis konkreter Zulassungszahlen und der daraus abgeleiteten Prognosen und nicht auf der Basis der rein rechnerisch ermittelten erforderlichen Einsparung an Energie um die Hälfte, damit das Ziel von Treibhausgasneutralität in 2030 erreicht werden kann. (vgl. S. 53)

Eine realistische Berechnung der für diese zu erwartende Anzahl von E-Autos erforderlichen Ladepunkten. Hierbei wird auf die aktuelle Ausschreibung zur Konzessionsvergabe von neuen Ladepunkten verwiesen, in der von einer durchschnittlich höheren erforderlichen Anzahl von Ladepunkten ausgegangen wird, weil Braunschweig mehr Geschosswohnungsfläche hat. Daher ist von mehr Ladevorgängen im öffentlichen Raum auszugehen (vgl. 4.4 Handlungsfeld Mobilität und Verkehr).

Photovoltaik

Eine realistische Berechnung des zu erwartenden Zubaus an Photovoltaik auf der Basis der im IKSK 2.0. enthaltenen Berechnung, dass nur 5 % der in Braunschweig verbrauchten Energie zur Zeit aus erneuerbaren Energien stammt, während es deutschlandweit bereits 40 % sind und deutschlandweit von einer Vervierfachung des Zubaus von Photovoltaik bis 2035 ausgegangen wird und nicht von einer Verzweiunddreißigfachung bis 2030 (vgl. 4.3 Handlungsfeld Energieversorgung).

Regionalität

Beachtung der regionalen Entwicklungen mit Auswirkung auf die Stadt Braunschweig (insb. Ergänzung des Regionalen Raumordnungsprogramms in Bezug auf Windkraft).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Der Antrag wurde passieren gelassen.

 

Erläuterungen und Hinweise