Rat und Stadtbezirksräte
11.10.2022 - 3.1 Initiierung eines Workshops zum Thema "Fahrradw...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: SPD-Fraktion im Rat der Stadt / Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
- Datum:
- Di., 11.10.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- zurückgezogen
Wortprotokoll
Ratsfrau Kluth bringt den interfraktionellen Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis90/DIE GRÜNEN ein, erläutert diesen und stellt die primäre Bearbeitung der Thematik „Wegweisung“ heraus.
Bürgermitglied Schroth berichtet über den Austausch des ADFC mit dem Niedersächsischen Landvolk zu den Vorbehalten der Feldmarkinteressentschaften (FI) bezüglich einer Radwegweisung über diese Wege. Mit Verweis auf die Dauer zur Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“ trägt sie den Wunsch eines entsprechenden Ausbaus der Verbindung zwischen den Ortsteilen und der Innenstadt über die Feldmark vor, damit die Menschen auch diese Wege sinnvoll nutzen können.
Für Ratsherr Pohler ist die Zielrichtung des Antrags unklar, da die Verwaltung sich in Gesprächen mit den FI befindet und kündigt eine Ablehnung des Antrags durch seine Fraktion an.
Ratsherr Wirtz ist die Zielrichtung des Antrags unklar und fragt nach den Gründen, weshalb eine Einigung zwischen Verwaltung und FI nicht möglich war.
Ratsherr Kühn erklärt zum Antrag, dass in Zusammenarbeit mit den FI und anderen Betroffenen die bestehenden Hemmnisse ermittelt werden sollen. Im Rahmen des Workshops sollen diese benannt und Lösungen erarbeitet werden, damit eine Wegweisung allen Beteiligten gerecht wird. Es geht ausdrücklich nicht darum, zusätzliche Wege auszuweisen, die ggf. in die Straßenbaulast der Stadtverwaltung übertragen und Winterdienst wahrgenommen wird.
Ratsfrau Kluth hebt hervor, dass alle Beteiligten zusammengebracht werden sollen. Die rechtliche Situation soll dabei insgesamt aufgearbeitet und vermittelt sowie Vorbehalte benannt werden. Eine Moderation durch ein externes Büro erscheint ihr für eine Lösungssuche sinnvoll. Sie stellt klar, dass es nicht um jeden Weg, sondern um ein bestimmtes, festgelegtes Wegenetz geht.
Stadtrat Herlitschke berichtet aus den Gesprächen mit den FI und problematisiert die bei den FI liegende Eigentümerschaft an diesen Wegen, die die FI für die Bewirtschaftung ihrer Flächen nutzen. Die Anforderungen zur Befahrung mit einem landwirtschaftlichen Nutzfahrzeug sind andere als mit einem Fahrrad. Fahrradfahrer können diese Wege bislang auf eigenes Risiko nutzen. Werden die Wege nach vertraglicher Regelung ausgeschildert und in eine Nutzbarkeit gebracht, stellt sich die Frage der Unterhaltungspflicht. Hier handelt es sich um eine Rechts- und finanzielle Frage, zu deren Klärung aus Sicht von Stadtrat Herlitschke kein Workshop erforderlich ist.
Es erfolgt eine ausführliche Diskussion über die Ziele des Antrags und zur Durchführung eines Workshops.
Stadtrat Herlitschke regt an, dass die Verwaltung dem Ausschuss zunächst über die Gespräche mit den FI und den von dort vorgetragenen Konfliktlagen berichtet und der Antrag 22-19630 in einer der nächsten Sitzungen vor diesem Hintergrund nochmals diskutiert wird.
Ratsherr Kühn stimmt dem Vorschlag grundsätzlich zu, bittet jedoch, erweiternd um einen Bericht über das bestehende Netz und die durch den Abbau von Beschilderungen entstandenen Lücken. Die Verwaltung möge Ideen zur Schließung der Lücken vorstellen und darstellen, welche Beschaffenheit diese Wege haben sollen.
Bürgermitglied Schroth erwartet von der Verwaltung eine umfassende Bestandsaufnahme aller Freizeitwege im Verantwortungsbereich der Verwaltung bis Ende des 1. Quartals 2023.
Herr Benscheidt verweist auf das Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung als die für Freizeitwege einschlägige Rechtsgrundlage. In den dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen ist eindeutig geregelt, dass die Nutzung der Freizeitwege der Erholung dienen muss. Formal kann auf Freizeitwegen kein regulärer Alltagsradverkehr stattfinden.
Ratsfrau Kluth erklärt, den Antrag für die gesamte Gremienschiene zurückzuziehen und bittet die Verwaltung um Vorlage eines ausführlichen Berichts. Ihr Ziel ist es, ein zusammenhängendes, gut funktionierendes und selbsterklärendes Netz zu erhalten. Der Bericht soll von der Verwaltung im 1. Quartal 2023 vorgelegt werden und den Ausschussmitgliedern frühzeitig vor der entsprechenden Sitzung zugeleitet werden.
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, einen Workshop zum Thema "Fahrradwegweisung über land- und forstwirtschaftliche Wege" zu initiieren. Ziel dieses Formates soll es sein, eine einvernehmliche Lösung für die Gestattung von Fahrradwegweisungen über land- und forstwirtschaftliche Wege zu finden. Dies soll im persönlichen Austausch zwischen Vertretenden der Verwaltung, der Feldmarkinteressentschaften, der Politik und der Mobilitätsverbände erreicht werden.
An diesem Workshop sollen folgende Gruppen bzw. Personen teilnehmen:
- Vertreter*innen der wesentlichen Braunschweiger Feldmarkinteressentschaften
- Ggf. weitere Vertreter*innen von land- und forstwirtschaftlichen Verbänden (Landvolk, Landesforsten, Jägerschaft etc.) wenn sinnvoll
- Vertreter*innen der Verwaltung aus den Fachbereichen 66 und 68
- Vertreter*innen der Ratsfraktionen
- Vertreter*innen der Mobilitätsverbände.
Mit der Organisation, Durchführung und Moderation dieses Workshops ist ein externes Büro zu beauftragen.
Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept für die Einrichtung und Durchführung dieses Workshops so rechtzeitig vorzulegen, dass die anfallenden Kosten in den Haushalt der Jahre 2023/2024 eingestellt werden können. Ziel soll darüber hinaus sein, dass dieser Workshop spätestens im 1. Quartal 2023 durchgeführt werden kann.
