Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

04.11.2022 - 9 Neufassung des Entgelttarifes der Stadt Braunsc...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Schlieckmann bittet bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen, dass die Sportvereine mit der Neufassung des Entgelttarifes der Stadt Braunschweig für die Benutzung der städtischen Sporteinrichtungen (Entgelttarif) finanziell nicht unerheblich mehrbelastet werden. Er bittet Alternativen zur Entlastung der Vereine in die Überlegungen mit einfließen zu lassen.

 

Herr Loose trägt eine Beispielsrechnung vor, die auf der repräsentativen  Belegungsintensität der Sportstätten im Jahr 2019 beruht. Im Jahr 2019 wurden Netto-Entgelte in einer Gesamthöhe von rund 463.000 € für die Benutzung städtischer Sportstätten generiert. Dieser Betrag ist um die im Frühjahr 2020 beschlossene Erhöhung der Entgelte um 10 % zu ergänzen, es ist somit von einem repräsentativen Netto-Gesamtbetrag pro Jahr in Höhe von 510.000 € auszugehen. Im Fall einer entsprechenden Beschlussfassung werden ab dem Jahr 2023 die Sportstättenbenutzungsentgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben, bei der Umsatzsteuer in Höhe von 19 % würde dies auf Grundlage der Beispielsrechnung zu einem jährlichen Brutto-Gesamtbetrag in Höhe von rund 607.000 € führen. Der Mehrbetrag an Entgelten für die Sportstättennutzenden beträgt somit jährlich rund 97.000 €.

 

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Ausschussvorsitzender RH Graffstedt schlägt vor, die Beschlussvorlage passieren zu lassen, da bisher fraktionsintern noch nicht abschließend über die Gesamtthematik der Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand nach § 2b Umsatzsteuergesetz beraten wurde.

 

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Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Beschlussvorlage passieren zu lassen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise