Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

03.11.2022 - 5 Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des ISEK-Proje...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Hesse trägt trägt zur Beschlussvorlage vor und beantwortet Fragen aus den Reihen des Stadtbezirksrates sowie zu den in der Einwohnerfragestunde aufgeworfenen Themen. Vorweg gibt sie einen Überblick zum bisherigen Werdegang.

 

Frau Dr. Hesse betont, dass auch die Natur ausreichend Berücksichtigung finde, der Baumbestand erhalten bliebe und die Bauwagensiedlung dort verbleibe könne.

 

In dem Projekt sollen alternative Baustoffe erprobt werden und es könnten gemeinschaftliche Bauprojekte mit dem Land wie beispielsweise eine gemeinsame Kindertagesstätte umgesetzt werden.

 

Die Zukunft des Sportplatzes sei derzeit völlig offen; die Anlage zur Beschlussvorlage sei lediglich eine Illustration ohne verbindliche Festlegungen.

 

Der Waldbestand werde durch einen vorgeschriebenen Schutzabstand von 35 Metern zu Baumaßnahmen gesichert. Damit stünden ca. 40 % des städtischen Geländes für eine mögliche Bebauung zur Verfügung.

 

Hinsichtlich des Grundstücks der Firma Rüdebusch habe die Stadt Braunschweig ihr Vorkaufsrecht ausgeübt. Der Preis unterliegt der Vertraulichkeit. Warum das Gelände der Firma komplett abgeräumt worden sei, könne nicht beantwortet werden.

 

Die an dem Projekt beteiligten Institute der TU seien noch nicht bekannt, da die TU noch keine federführenden Institute benannt habe.

 

Es werde eine umfassende Bürgerbeteiligung stattfinden; danach würden sich viele offene Fragen wie z.B. der Bau einer Tiny House-Siedlung klären oder die Einbindung von Instituten der TU (derzeit werde das Projekt im Präsidialbüro bearbeitet).

 

Kontakt zu Privateigentümern sei noch nicht aufgenommen worden; vorher sei der politische Grundsatzbeschluss abzuwarten.

 

Die Wagensiedlung werde nicht verkleinert.

 

Zur Frage der urbanen Botnik könne keine Auskunft gegeben werden, da sie im Eigentum der TU stehe.

 

Bei den Flächen, die mit dem Zusatz "langfristige Entwicklung" gekennzeichnet sind, handele es sich um Flächen, die erst bei einem Sanierungsbedarf oder einer Änderung der Eigentumsverhältnisse fokussiert werden. Bei den Bestandsgebäuden könnte eine horizontale Aufstockung in Betracht gezogen werden.

 

Die Initiative für offene Gesellschaft könne wahrscheinlich für eine breite Beteiligung genutzt werden. Eine wichtige Frage ist, wie man sogenannte "stille Gruppen" erreiche.

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Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 1 NKomVG)

1. Die Verwaltung wird ermächtigt, das ISEK-Projekt CoLiving Campus im Sinne des vorgelegten Konzeptes weitergehend zu konkretisieren und die für die Umsetzung des Projektes erforderlichen Verhandlungen einzuleiten, um gemeinsam mit der TU-Braunschweig am Campus Nord sowohl eine städtebauliche Entwicklung als begehbares Wissenschaftsquartier als auch in einem ersten Schritt mit dem Land Niedersachsen die Abzeichnung eines Letter of Intent (Lol) vorzubereiten und durchzuführen.

Hierfür sollen konkret folgende Verfahrensschritte eingeleitet und umgesetzt werden:

 

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Basis des vorgelegten Konzeptes zum CoLiving Campus mit dem Land Niedersachsen und der TU Braunschweig einen Letter of Intent zu unterzeichnen. Dieser vereinbart grundsätzlich die Bereitschaft aller Partner ihre Grundstücke in das Projekt einzubringen. In einem weiteren Schritt wird die Verwaltung ermächtigt, die nähere Ausgestaltung des mehrstufigen Beteiligungsprozesses (siehe Sachverhalt, Punkt IV) gemeinsam mit der TU in einem Kooperationsvertrag zu fassen.

 

3. Die Verwaltung wird ermächtigt die in Anlage 2 aufgeführten Grundstücke in die Neuordnung der Flächen für die spätere Umsetzung des Konzeptes einzubringen. Die im Rahmen der konkreten Grundstücksverwendung durchzuführenden Übertragungsakte sind gesondert umzusetzen bzw. zu beschließen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der TU Braunschweig ein mehrstufiges Beteiligungsverfahren zur Erarbeitung einer Rahmenplanung umzusetzen. Das Ergebnis wird dem Rat zum Beschluss vorgelegt.

 

5.  Für die Umsetzung der jeweiligen Projektphasen sind gesonderte Beschlüsse unter Berücksichtigung der finanziellen Konsequenzen vorgesehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13  dafür   0  dagegen   1  Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise