Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

07.12.2022 - 4 Aufhebungssatzung für einen Teilbereich des Beb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Leuer führt in die Vorlage der Verwaltung ein.

 

Ratsfrau Mundlos weist auf die Fläche eines in das Planungsgebiet einbezogenen Garagenhofes hin und bittet um Auskunft, welche Konsequenzen dies für den privaten Grundstückseigentümer haben wird.

 

Stadtbaurat Leuer verweist zunächst auf die Unternutzung der Fläche des Garagenhofs. Mit der Einbeziehung in den Planungsbereich werden dem Eigentümer grundsätzlich Chancen für eine mögliche Entwicklung seines Grundstücks angeboten.

 

Ratsherr Jonas gibt zu bedenken, dass in Garagenhöfen nicht nur Autos abgestellt, sondern häufig als Werkstätten genutzt werden. Er bittet, dieses mitzudenken und im Gesamtkonzept entsprechend Alternativen anzubieten.

 

Ratsherr Mehmeti erinnert an die Anhörung des Stadtbezirksrates 221 Weststadt zu dieser Beschlussvorlage, bei der u.a. ein Quartiersplatz und der Erhalt von Werkstatträumen angeregt wurde. Er begrüßt die Entwicklung in diesem Gebiet mit der vorgesehenen Konzeptvergabe und einem 30%-Anteil an sozialem Wohnungsbau.

 

Ratsfrau von Gronefeld gibt zur Werkstattnutzung von Garagen unter Verweis auf die Garagenverordnung den Hinweis, dass Garagen nur zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und Zubehör genutzt werden dürfen.

 

Auf Nachfrage von Ratsherr Kühn kündigt Herr Schmidbauer eine Verfahrensdauer von etwa einem Jahr an.

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Beschluss:

"Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung einer Aufhebungssatzung für einen Teilbereich des Bebauungsplanes WI 50 vom 01.12.1970 beschlossen."

 

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Abstimmungsergebnis (Empfehlung an VA):

dafür: 11      dagegen: 0      Enthaltungen: 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise