Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

07.12.2022 - 4.2 Aufbauzeiten der Marktstände auf dem Wochenmark...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Petzi bringt den Antrag ein.

 

Die Verwaltung erläutert, dass die Öffnungszeiten einschließlich des Auf- und Abbaus der Braunschweiger Wochenmärkte in der Satzung über die Teilnahme am Wochenmarktverkehr in der Stadt Braunschweig (Wochenmarktsatzung) vom 6. Oktober 2015 geregelt sind. Nach § 2 i .V. m. Anlage 1 findet der Wochenmarkt Stadtpark (Herzogin-Elisabeth-Straße) Donnerstags in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr statt. Nach § 3 der Satzung § 3 dürfen Waren, Verkaufseinrichtungen und sonstige Betriebsgegenstände  frühestens zwei Stunden vor Beginn der Marktzeit angefahren, ausgepackt oder aufgestellt werden.

In der Praxis wird ein früherer Aufbau gestattet, wenn die Marktfläche zur Verfügung steht, also alle abgestellten Fahrzeuge entfernt wurden. Beim Aufbau ist ein vorgesehener Aufbauplan einzuhalten, um allen Händlern den zeitgerechten Aufbau zu ermöglichen. Sofern generell ein früherer Marktbeginn oder Aufbau gewährt werden soll, müsste hierfür die Satzung geändert werden, dafür wäre der Rat der Stadt zuständig.

 

Es wird diskutiert, ob die Maßnahme zielführend ist. Herr Buchholz thematisiert ein früheres Abschleppen. Herr Schramm spricht ein früheres Parkverbot an.

 

Herr Buchholz, Frau Hahn und Frau Wunder sprechen sich dafür aus, die möglichen sinnvollen Maßnahmen erst noch einmal vor einer Beschlussfassung zu diskutieren.

 

Herr Dr. Petzi zieht den Antrag zurück. 

 

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Die Verwaltung wird gebeten, den Markthändlern auf dem Wochenmarkt in der Herzogin-Elisabeth-Straße den Aufbau ihrer Stände ab 11.00 zu genehmigen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Der Antrag wurde zurückgezogen.

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