Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

09.12.2022 - 5 Braunschweiger Baulandmodell Gewerbe - Richtlin...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Aussprache zur Vorlage erfolgt gemeinsam mit der Aussprache zum interfraktionellen Änderungsantrag 22-20096-01 der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

Wirtschaftsdezernent Leppa präsentiert die Vorlage und informiert zum Hintergrund, analog zum Thema Wohnen auch für Gewerbeflächen entsprechende Richtlinien zu schaffen. Die Grundstücksgesellschaft Braunschweig (GGB) und die Strukturförderung Braunschweig (SFB) waren an der Entwicklung des vorliegenden Grundsatzpapiers beteiligt. Ziel ist u. a. eine Neuauflage des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts mit einem konkreten Zeitplan zur Umsetzung. Eine weitere Säule ist der Ausbau der Flächenvorsorge, da die Verfügbarkeit von Flächen einer der zentralen Engpassfaktoren ist. Darüber hinaus wird das Augenmerk auch auf die Weiterentwicklung von Flächen im Außenbereich gerichtet sein, die auch zukünftig insbesondere für Betriebe mit Emissionen vonrm und mit umfangreicherem Verkehr von Bedeutung sein werden. Ein neuer Schwerpunkt liegt auf einer Betrachtung von Bestandsgebieten , um dort gewerbliche Nutzungen zu erhalten und ggf. so umzuorganisieren, dass die Gebiete optimal genutzt werden.

Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich um ein ausgewogenes Konzept, das Belange der Betriebe als auch des Klimaschutzes und der Stadtentwicklung berücksichtigt.

 

Ratsfrau von Gronefeld bittet um Details zu den angesprochenen Bereichen mit nicht mehr intensiver gewerblicher Nutzung und fragt nach einer Übersicht zu diesen Bereichen. Wirtschaftsdezernent Leppa beantwortet die Nachfrage und erläutert, dass es Schwerpunktaufgabe der SFB sein wird, diese Gebiete im Stadtgebiet zu identifizieren. Beim Gewerbeflächenentwicklungskonzept wird diese Frage voraussichtlich ebenfalls eine Rolle spielen.

 

Ratsherr Winckler fragt nach, ob es möglich ist, in Bestandsgebieten zu versuchen, Flächenaufteilungen zu verändern. Zudem erkundigt er sich nach der aktuellen Entwicklung hinsichtlich des Gebietes von BHW Zollern. Wirtschaftsdezernent Leppa führt aus, dass die Frage der Nachverdichtung immer im Einzelfall zu entscheiden ist. Wird eine Nachverdichtung vorgenommen, müssen z. B. an anderer Stelle Ausgleichsflächen geschaffen werden. Zudem wird zunehmend als Alternative zur horizontalen Nachverdichtung auch das Stapeln eine Rolle spielen (z. B. werden Büroflächen auf den Hallen installiert).

 

Bezüglich BHW Zollern weist er darauf hin, dass es sich um einen Verkauf von privater Seite handelt. Der Kontakt mit dem Verkäufer und der Bauverwaltung besteht. Zu beachten sind der Umgang mit den Altlasten und die Lage des Areals am Rande des Überschwemmungsgebietes. Ein abgestimmter Plan zum Vorgehen wurde von BHW Zollern vorgelegt, Interessenten wurden mit dem Verkäufer in Kontakt gebracht, ein Verkaufsverfahren läuft derzeit.

 

Ratsherr Winckler bittet um Information, um welche Branche es sich bei den Interessenten handelt. Wirtschaftsdezernent Leppa informiert, dass es Interessenten mit unterschiedlicher Ausrichtung gibt, jedoch nicht alle bekannt sind. Details können derzeit noch nicht genannt werden. Ratsfrau Jaschinski-Gaus erfragt die Möglichkeit, diese Details in einer nichtöffentlichen Mitteilung zu erhalten. Wirtschaftsdezernent Leppa kündigt an, BHW Zollern dahingehend um eine Zustimmung zu bitten, so der Verkauf nicht ohnehin zeitnah öffentlich wird.

 

Ratsherr Bratmann stellt den Änderungsantrag als Ergänzung zur Vorlage vor und bittet um Zustimmung, sieht aber auch ein Passierenlassen des Änderungsantrags wie im Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung als Möglichkeit. Grundsätzlich begrüßt die SPD-Fraktion die Vorlage und auch die vorgesehene Stärkung der SFB. Ausschussvorsitzender Schatta schlägt ein Passierenlassen des Änderungsantrags vor. Ratsfrau Kaphammel bittet um Auskunft, welche Mehrkosten für Unternehmen durch die im Änderungsantrag vorgeschlagene DGNB-Zertifizierung entstünden. Ratsherr Bratmann führt aus, dass eine konkrete Bezifferung der Mehrkosten nicht möglich ist. Der Änderungsantrag schlägt eine Anlehnung an die Zertifizierungskriterien der DGNB vor, die im Einzelfall durch die Verwaltung geprüft werden soll. In der Stellungnahme der Verwaltung könnte dann klargestellt werden, was dies in finanzieller Hinsicht bedeutet.

 

Ausschussvorsitzender Schatta bittet um Abstimmung über die Ursprungsvorlage.

 

Reduzieren

 

Beschluss:

 

1. Auf der Grundlage des Baulandpolitischen Grundsatzbeschlusses (DS 21-15042) ist zur Bereitstellung von gewerblichen Bauflächen das „Braunschweiger Baulandmodell Gewerbe" als Richtlinie zur bedarfsgerechten Entwicklung von Flächen für Gewerbe, Industrie und Forschungseinrichtungen anzuwenden. Die GGB (Außenbereich) und die SFB (Innenbereich) werden so aufgestellt und ausgestattet, dass sie die im Baulandmodell Gewerbe formulierten Zielstellungen erreichen können.

 

2. Für die konsequente Umsetzung des Baulandmodells Gewerbe ist die mit dem Baulandmodell Wohnen beschlossene zentrale Prozesssteuerungseinheit (DS 22-19055) personell zu verstärken. Der erforderliche personelle Mehrbedarf der Fachdienststellen der Verwaltung ist in dem in der Begründung erläuterten Umfang stufenweise bereitzustellen und im Haushalts- und Stellenplan 2023-24 vollständig zu berücksichtigen.

 

3. Weiterhin wurde die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH als Projektentwicklungsgesellschaft gestärkt und operativ entsprechend neu ausgerichtet. Zur Erfüllung ihres erweiterten Aufgabenspektrums wird sie zeitnah mit dem erforderlichen Fachpersonal ausgestattet (Umfang siehe Begründung).

 

Der Gesamtmittelbedarf für den Flächenerwerb, Ausgleichsflächen, Entwicklung, Realisierung und Hochbau in Bezug auf die Innen- und Außenentwicklung wird ohne Betriebskosten der Gesellschaften für die ersten drei Jahre mit bis zu 39,5 Mio. Euro angenommen.

 

Notwendige Finanzmittel werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Haushaltslage und den Zuständigkeiten ab dem Haushaltsjahr 2023 fortlaufend in den Haushalt der Kernverwaltung bzw. die Wirtschaftspläne der GGB bzw. der SFB eingestellt. Die GGB bzw. die SFB benötigen für den projektbezogenen Grunderwerb und die Realisierung von Baugebieten bzw. Hochbauprojekten einen entsprechenden Kreditrahmen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

dafür: 10   dagegen: 0   Enthaltungen: 0

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise