Rat und Stadtbezirksräte
20.12.2022 - 24 Braunschweiger Baulandmodell Gewerbe - Richtlin...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 24
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 20.12.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Stellvertretende Ratsvorsitzende Kluth weist darauf hin, dass zu der Vorlage 22-20096 die Änderungsanträge 22-20096-01 und 22-20096-03 vorliegen und dass der Änderungsantrag 22-20096-01 durch den Änderungsantrag 22-20096-03 ersetzt wird. Ratsfrau Jalyschko bringt den Änderungsantrag 22-20096-03 ein und begründet diesen. Im Anschluss an die Aussprache lässt stellvertretende Ratsvorsitzende Kluth zunächst über den Änderungsantrag 22-20096-03 abstimmen und stellt fest, dass dieser angenommen wird. Anschließend stellt sie die Vorlage 22-20096 in geänderter Fassung, ergänzt um den beschlossenen Änderungsantrag 22-20096-03, zur Abstimmung.
Beschluss (geändert; ergänzt um den beschlossenen Änderungsantrag 22-20096-03):
1. Auf der Grundlage des Baulandpolitischen Grundsatzbeschlusses (DS 21-15042) ist zur Bereitstellung von gewerblichen Bauflächen das „Braunschweiger Baulandmodell Gewerbe“ als Richtlinie zur bedarfsgerechten Entwicklung von Flächen für Gewerbe, Industrie und Forschungseinrichtungen anzuwenden. Die GGB (Außenbereich) und die SFB (Innenbereich) werden so aufgestellt und ausgestattet, dass sie die im Baulandmodell Gewerbe formulierten Zielstellungen erreichen können.
2. Für die konsequente Umsetzung des Baulandmodells Gewerbe ist die mit dem Baulandmodell Wohnen beschlossene zentrale Prozesssteuerungseinheit (DS 22-19055) personell zu verstärken. Der erforderliche personelle Mehrbedarf der Fachdienststellen der Verwaltung ist in dem in der Begründung erläuterten Umfang stufenweise bereitzustellen und im Haushalts- und Stellenplan 2023-24 vollständig zu berücksichtigen.
3. Weiterhin wurde die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH als Projektentwicklungsgesellschaft gestärkt und operativ entsprechend neu ausgerichtet. Zur Erfüllung ihres erweiterten Aufgabenspektrums wird sie zeitnah mit dem erforderlichen Fachpersonal ausgestattet (Umfang siehe Begründung).
4. Die Verwaltung wird gebeten, zur nächsten Sitzung des APH einen Vorschlag zu entwickeln, wie der Kriterienkatalog für Gewerbegebiete der DGNB sinnvoll bei der Umsetzung des Baulandmodells Gewerbe zur Anwendung kommen kann.
Der Gesamtmittelbedarf für den Flächenerwerb, Ausgleichsflächen, Entwicklung, Realisierung und Hochbau in Bezug auf die Innen- und Außenentwicklung wird ohne Betriebskosten der Gesellschaften für die ersten drei Jahre mit bis zu 39,5 Mio. Euro angenommen.
Notwendige Finanzmittel werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Haushaltslage und den Zuständigkeiten ab dem Haushaltsjahr 2023 fortlaufend in den Haushalt der Kernverwaltung bzw. die Wirtschaftspläne der GGB bzw. der SFB eingestellt. Die GGB bzw. die SFB benötigen für den projektbezogenen Grunderwerb und die Realisierung von Baugebieten bzw. Hochbauprojekten einen entsprechenden Kreditrahmen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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578,8 kB
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