Rat und Stadtbezirksräte
24.01.2023 - 4.2 Tempo-30-Zone Salzdahlumer Straße, Stadtbezirk ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- Verantwortlich: Gruppe BIBS/DIE LINKE. im Stadtbezirksrat 130
- Datum:
- Di., 24.01.2023
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Schneider bringt den Antrag ein, der aufgrund der noch nicht beantworteten Anfrage gestellt wurde.
Herr Stühmeier merkt an, dass Tempo-30 aufgrund der Rechts-vor-links Regelung unzulässig wäre. Er werde den Antrag ablehnen.
Herr Hanker stimmt Herrn Stühmeier zu, er werde den Antrag ablehnen.
Herr Böttcher weist darauf hin, dass es sich zunächst um einen Prüfauftrag handelt und signalisiert Zustimmung.
Herr Flake weist darauf hin, dass es nicht „Tempo-30-Zone“, sondern „tempo-30-Regelung“ heißen müsse. Frau Schneider übernimmt diese Formulierung.
Frau Bezirksbürgermeisterin Plinke lässt über den geänderten Antrag abstimmen.
Beschluss (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)::
1. Die Verwaltung wird gebeten, in der Tempo-30-Zone im Bereich der Tempo-30-Regelung auf der Salzdahlumer Straße stadteinwärts zwischen der A 39 und der Holzmindener Straße Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen.
2. Die Verwaltung wird gebeten zu überprüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die Tempo-30-Zone Tempo-30-Regelung bis zur Einmündung Borsigstraße zu verlängern und so die Lärmbelastung für die direkten Anwohner:innen zu verringern.
