Rat und Stadtbezirksräte
02.02.2023 - 22.1 Haushaltszuständigkeit des Rates beachten - Bil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 22.1
- Zusätze:
- Antrag der Gruppe Die FRAKTION. BS
- Datum:
- Do., 02.02.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Der Rat möge beschließen:
1. Die Verwaltung teilt dem Rat bis zu seiner Sitzung am 21.03.2023 mit, welche Haushaltsausgabereste in den Jahren 2021 und 2022 gebildet wurden.
2. Ab 2023 erfolgt die Bildung von Haushaltsausgaberesten nur nach entsprechendem Ratsbeschluss über die einzelnen Positionen.
3. Über die im Doppelhaushalt 2023/2024 vorgesehenen neuen Haushaltsausgabereste ist bis zur Ratssitzung bzw. in der Ratssitzung am 21.03.2023 eine Beschlussfassung der entsprechenden Ratsgremien herbeizuführen.
