Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

01.03.2023 - 8 Festsetzung von Teilnahmeentgelten für die gepl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Wasserbauer weist auf die Problematik der BUT hin. Den Kindern steht nur ein bestimmter Betrag zur Verfügung, welcher bei einer Erhöhung der Entgelte überschritten wird.

Herr Albinus sichert eine Rücksprache mit dem Jobcenter zu.

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Beschluss:

 

Die Teilnehmerentgelte für die geplanten Ferienfreizeiten des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie in den Oster-, Sommer- und Herbstferien 2023, in den Weihnachtsferien 2023/2024, sowie für die Familienfreizeit 2023 werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Osterferienfreizeit im Schullandheim des Märkischen Kreises auf Norderney

vom 1. bis 8. April 2023

 

 386 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig

 426 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweig und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

 

2. Familienfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste vom 6. bis 13. Mai 2023

 

 220 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig

o Kinder unter 3 Jahren 52 €

o Kinder von 3 bis 6 Jahren 136 €

 260 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

o Kinder unter 3 Jahren 92 €

o Kinder von 3 bis 6 Jahren 176 €

 

3. Sommerfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste vom 21. Juli bis 6. August 2023

 

 335 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig

 505 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

 

 

4. Herbstfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß vom

14. bis 21. Oktober 2023

 

 283 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig

 323 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

 

5. Winterfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß vom

28. Dezember 2023 bis 4. Januar 2024

 295 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig

 335 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe

 

6. Bei der Kalkulation der Entgelte für die Freizeiten von Ferien außerhalb Braunschweigs (FaBS) finden folgende Berechnungsdetails weiterhin Anwendung:

 

 Die Gewährung eines Zuschusses von 5,00 € pro Person pro Tag für Teilnehmende aus Braunschweig sowie dem Betreuungspersonal für alle FaBS-Ferienfreizeiten (Oster-, Familien-, Sommer-, Herbst- und Winterfreizeit).

 

Dieser Zuschuss wird allen nicht städtischen Trägern der Jugendhilfe bei Ferienmaßnahmen gewährt. Analog wird er auch bei der Ermittlung der Teilnehmerbeiträge für FaBS-Ferienfreizeiten weiterhin gewährt.

 

 Für Teilnehmende aus Braunschweig wird für die Sommerfreizeit in Lenste weiterhin exklusiv eine zusätzliche FaBS-Unterstützung von 5,00 € pro Teilnehmenden pro Tag gewährt, um für die Freizeit im Hinblick auf den besonders hohen Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Familien ein bezahlbares Niveau zu etablieren.

 

 Die Ermäßigung für Inhaber des Braunschweig-Passes wird wie folgt weiterhin geregelt:

 

o Für das erstgeborene Teilnehmerkind wird ein Preisnachlass pro Tag

     von 10,00 € vom vollen Teilnehmerentgelt gewährt.

o Für das zweitgeborene Kind (1. Geschwisterkind) gilt ein Preisnachlass

     von 50 % des Teilnehmerentgeltes des erstgeborenen Teilnehmerkindes.

o Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des

     Teilnehmerentgeltes

 

 Teilnehmende, welche außerhalb Braunschweigs wohnhaft sind oder in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht sind, bekommen weiterhin keine Zuschüsse/Ermäßigungen wie Geschwisterermäßigung oder die FaBS-Unterstützung.

 

 Die Geschwisterermäßigung für die Ferienfreizeiten wird weiterhin wie folgt gehandhabt:

 

o Für das erstgeborene Teilnehmerkind müssen 100 % des Teilnehmerent-

     geltes gezahlt werden.

o Für das zweitgeborene Teilnehmerkind (1. Geschwisterkind) wird ein Preis-

     nachlass von 50 % des Teilnehmerentgeltes gewährt.

o Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des

     Teilnehmerentgeltes.

 

Es werden kostenlos Kinder von Betreuerinnen und Betreuern mitgenommen.

 

 

Die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungskräfte bleiben jeweils pro Tag bei 13,00 € für die Sommerferienfreizeit bzw. 8,50 € für die Oster-, Familien-, Herbst- und Winterfreizeit.

 

 

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Abstimmungsergebnis: dafür: 13 dagegen: 0 Enthaltung: 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise